Fracking-Gebiete

Das Landesbergamt erteilt Aufsuchungserlaubnis: Das Frackingverfahren zur Erschließung sogenannter „unkonventioneller“ Erdgasvorkommen bleibt umstritten. Das Landesbergamt in Celle hat jetzt jedoch zwei Unternehmen gestattet, die ersten Untersuchungsarbeiten auf drei Feldern zu starten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde hat jetzt Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) für drei Felder im Nordosten von Niedersachsen erteilt. Das US-Unternehmen Blue Mountain Exploration LLC erhielt für die Felder Oldendorf (ca. 850 km²) und Lüneburg (ca. 700 km²) eine Erlaubnis, das in Berlin ansässige Unternehmen PRD Energy GmbH darf im Feld Uelzen (ca. 900 km²) aufsuchen. Die Erlaubnisse, die die Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen berühren, sind bis zum 31.12.2017 befristet.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (auf)suchen zu dürfen. Wie das Landesbergamt ausführt, berechtigt eine solche Erlaubnis jedoch nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. „Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen,“ so das LBEG.

Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des  Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. „Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet,“ so die Genehmigungsbehörde weiter.

Die Anwendung des Frackings muss gesondert beantragt werden

„Im Zusammenhang mit der Erteilung von Erlaubnissen wird aktuell vielfach die Technologie des Hydraulic Fracturings diskutiert,“ erläutert die Genehmigungsbehörde. „Mit Fracking-Maßnahmen, für die immer ein gesondertes Betriebsplanverfahren durchzuführen ist,  kann die Förderung von Erdgas und Erdöl entweder verbessert oder erst ermöglicht werden. Fracking ist allerdings keine typische Aufsuchungstätigkeit.“

Auf gut deutsch: Die aktuelle Genehmigung erlaubt allenfalls die Suche nach Erdöl- und Erdgas, aber nicht die Förderung der Brennstoffe. Dafür sind weitere Genehmigungsverfahren unter Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.

  • Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse und Bewilligungen (Gebiet, Unternehmen, etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.

Grafik / LBEG: Die Karte zeigt grob schraffiert die drei neuen Erlaubnisfelder – klein schraffiert, die Erlaubnisfelder, in denen schon länger nach Kohlenwasserstoffen gesucht werden darf – zum Beispiel im Südkreis Lüchow-Dannenbergs. Der Unterschied: in diesen Erlaubnisfeldern war bisher keine Rede davon, dort mit der Frackingmethode arbeiten zu wollen. Für die drei neuen Erlaubnisfelder haben die beteiligten Firmen die Anwendung des Frackingverfahrens allerdings angekündigt.

 

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