Gorleben in der Schweiz

So kann es auch bei uns kommen, wenn bei einem Endlagersuchgesetz Kontroll- und Klagerechte gestrichen werden:  Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie, einer Standesinitiative Nidwalden keine Folge zu leisten. Die Initiative verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf.

Das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle müsse gelöst werden, hält die Kommission fest. „Das Kernenergiegesetz lasse nur eine Entsorgung in der Schweiz zu; dabei geniesse die Sicherheit bei der Standortauswahl oberste Priorität. Bei einem Vetorecht der betroffenen Standortregionen allerdings bestünde das Risiko, dass derjenige Standort, welcher die technischen Sicherheitskriterien am besten erfülle, nicht berücksichtigt werden könnte, stellt die Kommissionsmehrheit fest.

Die Standortsuche im Verfahren Sachplan geologische Tiefenlager sei zudem bereits weit fortgeschritten, und eine nachträgliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht gerechtfertigt, argumentiert die Mehrheit der Kommission weiter. Im Auswahlverfahren würde schliesslich dem Einbezug der Standortregionen und Kantone ein hoher Stellenwert zugewiesen…“

Quelle:  Schweizer Magazin 23.2.13