Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Überarbeiteter Fahrplan für Endlagersuche
Was wird aus der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben? Der Zeitrahmen für eine Endlagersuche sprengt das bisherige Konzept der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Die Betriebsgenehmigungen und Sicherheitsbetrachtungen der Castor-Lager sind auf 40 Jahre ausgelegt, das Standortauswahlverfahren für ein Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle aber wird laut Gesetzentwurf nicht vor dem Jahr 2031 abgeschlossen sein. Damit könnte eine weitere Atomanlage in Gorleben, die Pilot-Konditionierungsanlage, in den Fokus der Auseinandersetzung rücken. Die PKA wurde 1996 fertiggestellt, hat aber den Betrieb nie aufgenommen.
„Die Konditionierung der Abfälle könnte eine notwendige Folge der überlangen Zwischenlagerung werden“, warnt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).
Anstatt Gorleben als Atommüllzentrum zu entlasten, käme eine neue Belastung hinzu.
Inzwischen hat das Bundesumweltministerium einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Endlagersuche vorgelegt und präzisiert die Einrichtung der Enquete-Kommission. Diese Bund-Länder Kommission (so der neue Name) besteht demnach aus sechs Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sechs Vertreterinnen oder Vertretern von Landesregierungen, vier Vertreterinnen oder Vertretern aus der Wissenschaft, zwei Vertreterinnen oder Vertretern von Umweltverbänden, zwei Vertreterinnen oder Vertretern von Religionsgemeinschaften, zwei Vertreterinnen oder Vertretern aus der Wirtschaft und zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Gewerkschaften und hat somit 24 Mitglieder. Die Mitglieder sollen einvernehmlich von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.
„Die Politik bestimmt, nicht der Sachverstand“, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Die Zivilgesellschaft ist völlig unterrepräsentiert, Bürgerdialoge und Internetforen sind nur ein Beiwerk.“
Die Kommission soll bis zum 31.12.2015 den Bericht zum Standortauswahlverfahren möglichst im Konsens, mindestens aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen.
Ehmke: „Angesichts der Länderegoismen ist nicht anzunehmen, dass die Sicherheitskriterien so angelegt werden, dass Gorleben aus dem Spiel wäre.“
Ungeregelt bleibe auch, ob das Gesetz nach dem Kommissionsbericht überhaupt evaluiert werden müsse, denn im neuesten Text heißt es wörtlich: „Die Kommission legt ihren Bericht dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat sowie der Bundesregierung vor. Der Bericht ist Grundlage für die Evaluierung dieses Gesetzes durch den Bundestag.“
Wolfgang Ehmke, 0170 510 56 06
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