Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Prism ganz groß – Erfolge vor Gericht ganz klein

Der US Geheimdienst NSA hat direkten Zugriff auf die Daten von neun großen Internetfirmen. Das Prism-Programm erlaubt es der Behörde, Daten wie Emails, Chats und Skype-Gespräche direkt von den Servern neun großer Internetfirmen wie Google, Microsoft, Facebook und Apple zu beziehen, ohne dafür jedes Mal eine gerichtliche Zustimmung einzuholen. Da mutet es schon fast kleinlich an, dass die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) beharrlich gegen die Videofilmerei der Berliner Polizei während der Großdemonstration im September 2009 gegen an ging.

50.000 Menschen demonstrierten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Atomkraft und für den Abbruch des Endlagerprojekts in Gorleben, angeführt wurde die Demo von Treckern der Bäuerlichen Notgemeinschaft – diese eindrucksvolle Anti-Atom-Manifestation vor dem Brandenburger Tor rundete den einwöchigen Treck von Gorleben nach
Berlin ab. Während des Aufzuges, der vom Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor führte, fuhr ein Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze des Demo-Zuges her, Einsatzkräfte der Polizei filmten permanent den Aufzug mit mehreren auf dem Dach des Transporters montierten Kameras: „Filmen verboten!“, forderten Demo-Teilnehmer der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an der Spitze des Zuges.

Mit Erfolg: das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Überwachung der Demo am 5. September mittels Bildaufnahmegeräte (Video- bzw. Filmkameras) rechtswidrig war. Die Richter monierten, es müsse heutzutage von einem „modernen“ Eingriffsbegriff ausgegangen werden, die Kameraüberwachung einer friedlichen Demonstration verstoße gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Eine Einschüchterung der Demonstranten sei, selbst wenn das nicht gewollt sei, nicht auszuschließen. Jetzt ist das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die BI und Professor Clemens Arzt von der Humanistischen Union gegen die Filmerei erwirkten, auch rechtskräftig, nachdem die Polizeidirektion auf die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin verzichtete (OVG 1 B 61.11/VG 1 K 905.09).

Im April 2013 haben die Berliner Regierungsparteien SPD und CDU allerdings ein neues Gesetz durchgeboxt, das der Polizei sogenannte „Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel“ erlaubt.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Die Auseinandersetzung um die Videoüberwachung geht in die nächste Runde, auch wenn das auf dem Hintergrund der Totalausspähung durch Geheimdienste nebensächlich wirkt. Doch solange es mutig erscheint, ein Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, gehen wir gegen Einschränkungen gegen an.“

Dieses rechtskräftige Urteil wird eine gewichtige Rolle spielen, da sind sich Prof. Arzt und Bürgerinitiative sicher, wenn das jüngst verabschiedete Gesetz verfassungsrechtlich überprüft wird. Grüne, Linke und Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus haben nämlich angekündigt, gegen das neue Landesrecht für Übersichtsaufnahmen vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

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Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
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