Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Im Zweifel für den Zweifel: BI fordert Wenzel zum Handeln auf

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Az.: 4 KS 3/08) vom 20. Juni hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt. Es entzog dem atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebserlaubnis. Ausgerechnet Brunsbüttel wurde als einer der drei anvisierten Ausweichplätze für die Castoren gehandelt, die nach dem sogenannten Endlagerkompromiss nicht mehr nach Gorleben rollen sollen. Bis ins Jahr 2014 hatte die Politik die Entscheidung darüber, wo die übrigen 26 Behälter aus La Hague und Sellafield eingelagert werden sollen, vertagt.

Jetzt hat das OVG eine schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt. Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013. Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bleiben vier Wochen, um gegen das schriftliche Urteil Stellung zu nehmen. Sicherheitsdefizite sah das Gericht gleich in drei Punkten: Es sei nicht ersichtlich, ob der Absturz eines Airbusses A380 und der Kerosineintrag betrachtet wurden. Auch ein terroristischer Angriff mit panzerbrechenden Waffen neueren Typs müsste überprüft werden.

Welche Folgerungen das Niedersächsische Umweltministerium aus dem Urteil des OVG Schleswig hinsichtlich der Sicherheit des Castor-Lagers in Gorleben zieht, wollte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) schon im Juli vom Grünen Umweltminister Stefan Wenzel wissen. Die BI verweist darauf, dass im Unterschied zu den anderen norddeutschen Zwischenlagern in Gorleben die Wandstärken weitaus geringer sind. Statt 1,2 m Betonwand und 1,3 m Deckenstärke betragen die Wand- und Deckenstärken nach Angaben der Lüchower Kreisverwaltung im Zwischenlager Gorleben nur  50 bzw. 20 Zentimeter.

Anders als Wenzel sieht die Bürgerinitiative deshalb nicht Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) in der Pflicht „zu liefern“, sondern die niedersächsische Atomaufsicht.

„Sie muss sogar handeln, wenn es wesentliche und neue Bedenken in Sicherheitsfragen gibt, das legt der Paragraph 19 des Atomgesetzes der Atomaufsicht auf“, betont die BI.

Aus dem Urteil könnte sich eine äußerst prekäre Situation ergeben, denn schließlich können die 113 Castoren nicht so einfach ausgelagert werden:

„Aber zu dem gewollten politischen Einlagerungstopp kommt jetzt eine sachliche Begründung hinzu“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Wolfgang Ehmke. Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06

KONTAKT

Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

Presse