Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Akteneinsicht belegt: um Gorleben wird mit gezinkten Karten gespielt

Ein erstes Resümee zieht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) nach Akteneinsicht im niedersächsischen Umweltministerium. „Um in Gorleben ein Endlager zu errichten, wird immer noch mit gezinkten Karten gespielt“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die Gorleben-Gegner fordern jetzt mit Nachdruck die Zurückweisung eines Planfeststellungsantrags der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Errichtung eines Endlagers im Salzstock Gorleben aus dem Jahr 1977.

Die PTB ist die Vorläuferbehörde des heutigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das niedersächsische Umweltministerium hatte zwar diesen Antrag nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes als „obsolet“ bezeichnet, zumal im neuen Gesetz sich der Satz findet, die Erkundung in Gorleben sei beendet. Aber es gibt bisher kein Anzeichen dafür, dass der Bund den Antrag zurücknimmt, kritisiert die Umweltinitiative.

Jedes Jahr erstellte das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB) Berichte für dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren, das allerdings nie eröffnet wurde. Die Antragsunterlagen und die Berichte der Jahre 1977 bis 2010 hat die Bürgerinitiative durchgesehen.

„Die Durchsicht der Berichte fördert Sonderliches zu Tage“, merkt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke an.

Gleich zu Beginn übernahm die PTB den kompletten Band 6 des Sicherheitsberichts der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Wiederaufbereitungsanlagen (DWK) für die Errichtung eines „nuklearen Entsorgungszentrums“ und reicht keinen eigenständigen Antrag ein, wie es das Atomgesetz fordert.

Ehmke: „Die zuständige Behörde, das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld nahm keinen Anstoß an diesem merkwürdigen Vorgehen, sondern schloss sich der schnellen Feststellung von RSK und SSK (Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission) vom 20.10.77 an, das geplante Endlager sei ’sicherheitstechnisch realisierbar‘ und Salz sei als Endlagermedium ‚optimal'“.

Schon im ersten NLfB-Bericht 1978 heißt es entsprechend, Gorleben sei für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle geeignet. Davon sei auch ohne geologische Erkundung auszugehen, weil man den benachbarten Salzstock „Wustrow“ kenne. Unklar sei allein, ob er auch für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet sei. Um den großen Anfall schwach- und mittelaktiver Abfälle einlagern zu können, solle möglichst schnell mit der bergmännischen Erschließung des Salzstocks Gorleben begonnen werden.

Während des Endlagermoratoriums wollten die Gutachter sogar politischen Druck erzeugen. Im Jahresbericht 2004 heißt es wörtlich:

„Nach den von Betreiberseite (BfS, DBE und Sachverständigen) dem NLfB bisher vorgelegten Unterlagen und eigenen Kontrollen im Rahmen der begleitenden Begutachtung liegen dem NLfB keine Erkenntnisse vor, die aus geowissenschaftlicher Sicht eine Eignung des Salzstockes Gorleben zur Aufnahme eines Endlagers für radioaktive Abfälle – wie vom Bund (damals PTB, heute BfS) beantragt – ausschließen. Die entsprechenden Aussagen des NLfB zur Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben im ‚Bewertenden Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der Standortuntersuchung Gorleben‘, Stand 31.08.1993, sind weiterhin gültig. Nur anhand weiterer standortspezifischer Daten können die Frage der Eignung abschließend beantwortet und der gegebenenfalls erforderliche Eignungsnachweis für ein Planfeststellungsverfahren „Endlager im Salzstock Gorleben auch für Wärme entwickelnde Abfälle“ geführt werden. Das NLfB empfiehlt daher eine möglichst baldige Wiederaufnahme der unterbrochenen geowissenschaftlichen Erkundungsarbeiten in Gorleben.“

So parteiisch sei das NLfB im Übrigen nicht immer mit den eingereichten Unterlagen der PTB bzw. des BfS und des Baukonsortiums DBE umgegangen, attestiert die BI. Gewarnt wird z.B. vor dem Aufstieg von Radionukliden in viel kürzerer Laufzeit als 600 bis 1170 Jahren. Gewarnt wird auch davor, für den untertägigen Ausbau den Hauptanhydrit als potentiell Wasser führende Schicht mit einer Strecke zu durchörtern – was trotzdem geschah.

Die BI resümiert:

„Das NLfB hat eine Aktenlage pro Gorleben geschaffen und das Land hat – unter wechselnden Regierungen gleich welcher Couleur – nie darauf gedrungen, dass ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren förmlich eröffnet wird – diese Aktenberge sind Teil des Versuches, in Gorleben vollendete Tatsachen zu schaffen. Wir bestehen darauf, dass der Planfeststellungantrag vom Bund unverzüglich zurückgezogen oder vom NMU abgelehnt wird, alles andere ist perfide.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06

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