PRESSEMITTEILUNG

Planfeststellungsantrag für Endlager Gorleben

BI warnt vor einem Plan B
Hartnäckig erinnert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) daran, dass neben der Festschreibung Gorlebens als möglichen Endlagerstandort im Standortauswahlgesetz (StandAG) immer noch ein Planfeststellungsantrags aus dem Jahr 1977 existiert.
Beantragt wurde seitens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt die „Einleitung eines Planfeststellungsverfahren für ein Bergwerk zur Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen“. Schon vor einem Jahr hatte die BI die Nachfolge-Behörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob dieser Antrag zurückgezogen wird, der offensichtlich – angesichts der neuen Rechtslage – obsolet ist.
„Doch eine Antwort gab es bislang nicht“, beklagt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die BI hakt deshalb nach und möchte Klarheit. Ehmke: „Dieser Antrag muss zurück gezogen werden.“ Die Befürchtung der BI: Scheitert das StandAG, könne dieser Antrag zu einem Plan B werden, um Gorleben durchzuboxen.
Ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren wurde zwar nie eröffnet, stattdessen wurde ohne Klagebefugnis der Öffentlichkeit das sogenannte Erkundungsbergwerk auf der Basis des Bergrechts errichtet, gleichwohl wurde mit Hilfe des Planfeststellungsantrags über Jahrzehnte hinweg eine Aktenlage geschaffen, die die Eignung des Salzstocks Gorleben als Atommülldeponie schönte.
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

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