Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Klagerecht erweitert: Castor-Transporte auf dem Prüfstand

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den sog. „Drittschutz“ auf Klagen gegen Atomtransporte erweitert hat, muss eine Klage von Atomkraftgegnern aus dem Jahr 2003 neu verhandelt werden. Zwei Kläger, die in der Nähe der Castor-Verladestation Dannenberg/Elbe wohnen, hatten geltend gemacht, einem nicht hinzunehmenden Risiko ausgesetzt worden zu sein, weil die Castor-Behälter eine „Fehlkonstruktion“ seien und auch keine ausreichende Vorsorge gegen mögliche Terroranschläge getroffen wurde.
Bildschirmfoto 2014-05-08 um 15.38.33Mit Urteilen vom 14. März 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidungen aufgehoben und ein Klagerecht der Anwohner bejaht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat dazu angekündigt, jetzt in eine umfangreiche Beweiserhebung einzusteigen.

Die Kläger monierten Mängel bei der Neutronenabschirmung der Behälter und gingen davon aus, dass mit panzerbrechenden Waffen die Behälter so beschädigt werden könnten, dass es zu einem nicht unerheblichen Austritt von Radioaktivität kommen könnte.

„Der Beweiserhebung sehen wir gespannt entgegen. Wird im Zuge der richterlichen Beweiserhebung die Rechtswidrigkeit der Beförderungsgenehmigung bestätigt, kann das einen generellen Transporte-Stopp zur Folge haben“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Das hätte sogar weitreichendere Folgen als das „Brunsbüttel-Urteil“. Dem dortigen Zwischenlager wurde durch das OVG Schleswig nach einer Klage einer Anwohnerin die Betriebserlaubnis entzogen, weil das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht darlegen konnte, wie das Zwischenlager gegen Terroranschläge geschützt werden könnte. Das BfS hatte die Veröffentlichung von Informationen über das Sicherheitskonzept von Zwischenlagern bislang verweigert. Durch Veröffentlichungen werde insbesondere der Schutz vor Terroranschlägen in Frage gestellt, argumentierte das Bundesamt.

„Bei Zwischenlagern, deren Betriebserlaubnis nicht mehr beklagt wird, kann in diesem Fall nur die Atomaufsicht aktiv werden. Bei den Castor-Transporten, die in den kommenden Jahren aus La Hague und aus Sellafield in ein kraftwerksnahes Zwischenlager transportiert werden sollen, gibt es nun auch ein Klagerecht, und wir sind uns sicher, das wird genutzt“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Sofern das Bundesamt bei seiner Position bleibt, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, inwieweit das BfS zu Recht ein Geheimhaltungsinteresse behauptet hat. Dabei können die Bundesrichter die Unterlagen in einem sogenannten In-camera-Verfahren prüfen, ohne dass die Parteien des Rechtstreits Zugang zu den Akten haben.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06

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