PRESSEMITTEILUNG
Polizei sieht Grundrechte als „Tat“ – BI wehrt sich gegen Datenspeicherung
Wer für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) eine Versammlung anmeldet, muss damit rechnen, dass die persönlichen Daten der Anmelderin bzw. des Anmelders polizeilich gespeichert werden. Und das auf lange Zeit. Das ergab eine Anfrage der Rechtsanwältin Ulrike Donat bei der Polizeidirektion Lüneburg.
Die BI hat das zum Anlass genommen, sich an die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger, die Polizei und den Verfassungsschutz zu wenden. Sie sieht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Das hartnäckige Bemühen der Anwältin, diese Daten löschen bzw. anonymisieren zu lassen, statt diese langjährig zu speichern, war letztlich erfolgreich. Noch bis Ende März bestand die Lüneburger Polizeidirektion darauf, die Daten von drei Anmeldern von Kundgebungen der Jahre 2007 bis 2012 zu speichern, zum Teil bis ins Jahr 2020.
Darunter waren einige Kundgebungen beim letzten Castor-Transport im Jahr 2011 und auch der Treck aus dem Wendland zum Atomkraftwerk Krümmel . In der Datei heißt es: „Tatzeit 21.4.2014“. Gar ein Gruppenfoto der BI-Vorstandsmitglieder aus 35 Vereinsjahren vor dem Tor des Erkundungsbergwerks war suspekt und in die Anmelderdatei wurde eingetragen: „Tatzeit 26.02.2012“.
Die Polizeidirektion Lüneburg konstatiert zwar in der Mehrzahl der 13 Fälle, dass die Veranstaltungen friedlich verlaufen seien. Dennoch beharrte die Behörde zunächst darauf, die personenbezogenen Daten nicht zu löschen: „Im ‚Auswertesystem Polizeilicher Staatsschutz‘ (APS) werden Sachverhalten gespeichert, soweit dies aus staatsschutzpolizeilichen Gründen notwendig ist. Die Speicherung dient dem Zweck des Vorgangsnachweises, der Auswertung und Zuordnung.“ Die Daten wurden nach Aussagen der Polizeidirektion an das Landeskriminalamt Niedersachen, die Polizeidirektion Lüneburg und die Abteilung 5 im niedersächsischen Innenministerium – das ist der Verfassungsschutz – übermittelt. Auf eine Klage haben die Betroffenen nun nach der Anonymisierung verzichtet. „Zähneknirschend“, wie eine Anmelderin sagte.
Ausschlaggebend seien allein die Kosten für einen Prozess gewesen. Insgesamt, so die BI, seien diese Vorgänge „vordemokratisch“. Wer sich engagiert, sogar eine Versammlung ordnungsgerecht anmeldet und damit ein Grundrecht in Anspruch nimmt, sei wohl immer noch suspekt:
„Für die Polizei ist das eine ‚Tat‘. Mit einem demokratischen Grundverständnis hat das wenig zu tun“, so Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der BI. „Das ist skandalös, wir fordern von den Ämtern eine Stellungnahme.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
Tel. 0170-5105606
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