Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
„Alter Geist in neuer Flasche“ – Kritik am Abschlussbericht der Endlagerkommission
Der „Schulterschluss“ im Landkreis Lüchow-Dannenberg nimmt zum Bericht der Endlagerkommission Stellung. Die Kritik ist fundamental und weist weit über die Kritik hinaus, die sich am Festhalten an Gorleben entzündet.
Noch kurz vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedeten CDU/CSU, FDP, SPD und die Grünen das umstrittene „Standortauswahlgesetz“ in Bundestag und Bundesrat – gegen massive Kritik aus der Gesellschaft. Das Gesetz benannte Gorleben ausdrücklich als möglichen Standort, Niedersachsen dagegen verlangte den Neubeginn der Endlagersuche ohne Gorleben. Als ihr die Einrichtung einer „Endlagerkommission“ zugesichert wurde, gab auch die niedersächsische Landesregierung ihre ablehnende Haltung auf. Diese Kommission sollte das umstrittene Standortauswahlgesetz nochmals in Gänze überprüfen, um dem Bundestag Änderungen vorzuschlagen. Ihr zweiter grundlegender Auftrag bestand darin, wissenschaftsbasierte Auswahlkriterien für den Suchprozess zu erarbeiten.
Aber schon bei der Besetzung der Kommission spielten die politischen Machtverhältnisse eine größere Rolle als fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit. Auch die Atomkonzerne bekamen Sitze – und behielten sie selbst dann noch, als sie die Bundesregierung mit Klagen gegen den Atomausstieg und das Standortauswahlgesetz überzogen. Anders als die politischen Vertreter hatten sie beim Abschlussbericht sogar Stimmrecht.
Der alte Tunnelblick: Atommüll soll ins Bergwerk
Das Standortauswahlgesetz fordert, sich mit den verschiedenen Entsorgungsoptionen für den Atommüll zu befassen. Dies könnten z.B. Oberflächenlagerung, oberflächennahe Lagerung in Bunkeranlagen, Bohrlochlagerung in mehreren Kilometern Tiefe sein oder auch Mischformen – zum Beispiel die Kombination einer verlängerten Zwischenlagerung und Abkühlung des Atommülls mit einer anschließenden wartungsfreien tiefengeologischen Lagerung. (Dieses von den Niederlanden verfolgte Konzept wurde bei einem internationalen Vergleich nicht berücksichtigt.)
Die Kommission entzog sich einer entsprechenden vertiefenden Diskussion. Sie beschloss stattdessen, einzig den alten Weg der tiefengeologischen Lagerung weiterzuverfolgen. Für künftige Standortregionen wird diese verfrühte Festlegung nicht nachvollziehbar sein. Nicht nur sie werden das ganze Verfahren in Frage stellen und darauf bestehen, eine Grundsatzdiskussion und öffentliche Debatte nachzuholen, die vor der Standortsuche hätten geführt werden müssen.
Auch die Erfahrungen mit dem Standort Gorleben fanden keinen Eingang in den Diskurs. Zwar wurde zu diesem Thema im Auftrag des Vorsitzenden und mit dem Fachwissen aller in der Kommission sitzenden Geologen von der Geschäftsstelle ein Kapitel für den Abschlussbericht verfasst. Die Schlussfolgerung des Papiers, Gorleben sei zu stark belastet, um noch als Endlagerstandort in Frage zu kommen, sorgte aber umgehend für empörte Pressemitteilungen und Widerstand – in der Kommission selbst genauso wie auch bei führenden Parteipolitikern außerhalb der Kommission. Das macht deutlich, wie groß der politische Druck ist, Gorleben weiter durch das Verfahren zu ziehen.
Lieblingsgestein der Kommission: Salz
Das Standortauswahlgesetz sieht vor, sich nicht nur auf Salz als Endlagermedium zu fokussieren, sondern auch für Tongestein und Granit eigene „wirtsgesteinsspezifische“ Auswahlkriterien zu erarbeiten. Die Kommission orientierte sich jedoch an Kriterien des „Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ (AKEnd) aus dem Jahr 2002, die sich seinerzeit auf die Einlagerung in Salz und dessen „Einschlusswirksamkeit“ bezogen, aber nicht ohne weiteres auf Granit- und Tongestein übertragen werden können. Das Ergebnis sind nun Ausschluss- und Auswahlkriterien, die keinen wirklichen Vergleich zulassen.
Gleichzeitig achtete die Mehrheit in der Kommission penibel darauf, Kriterien, die Gorleben ausschließen würden, zu verhindern oder als unwichtig einzustufen. So hat der Salzstock Gorleben-Rambow im Gegensatz zu anderen möglichen Standorten kein intaktes „Deckgebirge“, also keine wasserundurchlässige Schicht zwischen dem Einlagerungsbereich und dem Grundwasserhorizont. Entgegen der Forderung vieler Geologen konnte sich die Kommission nicht auf ein solches Deckgebirge als verpflichtende Mindestanforderung für ein sicheres Endlager einigen. Stattdessen soll es nur noch als „Abwägungskriterium“ gelten: Ein Gummikriterium, das je nach erwünschtem Resultat interpretiert und gewertet werden kann. Damit weicht die Kommission die Anforderung eines „Mehrbarrierensystems“ auf, die zu Beginn der Endlagersuche noch als unabdingbar für eine sichere Endlagerung galt. Vor allem das die Behälter umgebende Gestein (der „einschlusswirksame Gebirgsbereich“) soll nun dafür sorgen, dass es keinen Kontakt zwischen Atommüll und Grundwasser bzw. der Biosphäre gibt.
Das gleiche gilt für „Einbruchseen“, die als Ausschlusskriterium zu gelten hätten. Der an der Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) von 1995 beteiligte Geologe Paul Krull hatte ausdrücklich keine Salzstöcke mit Einbruchseen (wie den Salzstock Gorleben-Rambow mit dem Rudower See) als untersuchungswürdig eingestuft. Das ignorierte die Kommission.
Wissenschaftlich zu begründen ist es nicht, wenn die Ausschluss- und Auswahlkriterien so eindeutig auf ein bestimmtes Endlagermedium zugeschnitten werden. Auf diese Weise versucht die Kommission, die Suche nach einem Endlager in Richtung Salz zu lenken.
„Erkundung light“ als formale Pflichtübung
Für ein Endlager, das größtmögliche Sicherheit bietet, müssten die in Frage kommenden Standorte auch mit größtmöglicher, wissenschaftlicher Sorgfalt miteinander verglichen werden. Dazu gehört auch, dass mehrere Standorte über ein Bergwerk untertägig erkundet werden. Die Empfehlungen der Kommission würden jedoch ein Verfahren ermöglichen, das neben dem schon benannten Standort Gorleben nur noch einen einzigen neuen Standort untertägig erkundet.
Ansonsten ist eine „Erkundung light“ geplant, die sich mit der theoretischen Auswertung von Druckwellen (Seismik) und Probebohrungen begnügt. Eine solche formale Pflichtübung kann nicht annähernd zu dem gleichen Erkenntnisstand wie beim Salzstock Gorleben führen. Jeder mögliche „Endlagerstandort“, der dann aus dem Hut gezaubert wird, ist mit einem schwerwiegenden Geburtsfehler belastet. Und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende doch wieder Gorleben übrig bleibt – nicht als Ergebnis eines sorgfältigen wissenschaftlichen Auswahlprozesses, sondern aus rein politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
Die Rückholbarkeitslüge
Die Endlagerkommission fordert zwar die „Rückholbarkeit“ des eingelagerten Atommülls – auch aus einem Salzstock.
Salz ist jedoch ein plastisches und kriechendes Gestein. Die Behälter mit dem heißen Atommüll würden darin einsinken und sich verschieben. Diese und andere Gründe (z.B. Korrosion) würden eine spätere Bergung nahezu unmöglich machen. Wie schwierig Rückholbarkeit schon nach kurzer Zeit ist, zeigen die massiven Probleme bei den nun schon jahrelang laufenden Vorbereitungen, die Atommüll-Fässer aus dem maroden Salzlager Asse zu holen. Nach wie vor ist offen, ob das überhaupt möglich sein wird – nicht zuletzt auch deswegen, weil die beteiligten Menschen vor Strahlung geschützt werden müssen. Zum Vergleich: Ein einziger Castorbehälter hat ein 200fach größeres radioaktives Potential als der gesamte Inhalt der Asse!
„Rückholbarkeit“ suggeriert eine Fehlerfreundlichkeit der problematischen Tiefenlagerung, die insbesondere bei Salz nahezu unmöglich ist. Das weiß auch die Kommission: Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, dass die Rückholbarkeit nur für die Einlagerungsphase gelten soll – jedoch nicht mehr, wenn das Bergwerk danach verschlossen wird.
Eine solche „Rückholbarkeit“ ist ohne Wert. Sie dient lediglich als Schutzbehauptung, um Salz im Verfahren halten zu können, und als Beruhigungspille für die Öffentlichkeit.
Wirkungslose Klagerechte
Um die Qualität des Suchverfahrens zu sichern, ist es unabdingbar, dass betroffene BürgerInnen einzelne Entscheidungen vor Gericht überprüfen lassen können. Immer wieder wurden Verfahren auf diese Weise korrigiert: Erst Gerichtsurteile stoppten die Einlagerung von Atommüll in den einsturzgefährdeten Salzstock Morsleben. Und Gerichte sprachen das „Kalkar-Urteil“ für dynamische Schutzstandards oder das „Brunsbüttel-Urteil“ für einen besseren Terrorschutz.
Das Standortauswahlgesetz verschlechtert jedoch die Klagerechte von Betroffenen. Künftig werden nicht mehr Behörden, sondern der Bundestag über die Auswahlschritte entscheiden – und das per Gesetz. Gegen ein solches Gesetz ist dann nur noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich, die allein auf Grundrechtsverletzungen beschränkt ist.
Allerdings verpflichtet die Århus-Konvention der EU auch Deutschland, die Öffentlichkeit an solchen Entscheidungsverfahren „angemessen“ zu beteiligen und ihr Zugang zu Verwaltungsgerichten zu gewähren. An zwei Punkten, jeweils vor der Parlamentsentscheidung zur Standortauswahl, soll es die Möglichkeit geben, gegen einen Feststellungsbescheid des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BfE) zu klagen: Bei der Entscheidung, welche Standorte untertägig untersucht werden sollen (§17) und bei der letzten Entscheidung für einen Standort (§19). Klagen wären dann nur vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. Klagegegenstand wäre die Feststellung des BfE, dass bis dahin die umweltrechtlichen Anforderung und Kriterien des StandAG beachtet wurden – nicht jedoch die Entscheidungen des Bundestages selbst.
Eine Festlegung der Standorte durch den Bundestag hat einen weiteren gravierenden Nachteil: Das Suchverfahren wird so den Partei- und Wahlkreisinteressen der Bundestagsabgeordneten ausgeliefert – und damit zum Gegenstand für politische Verhandlungen und Deals.
Beteiligung der Öffentlichkeit: Nicht mehr als eine Sandkiste
Die Endlagerkommission ließ von professionellen Kommunikationsfirmen zwar einige Beteiligungsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit durchführen. Die Kommission übernahm jedoch keine der wesentlichen Anregungen in ihren Abschlussbericht.
Nach dem gleichen Prinzip sind auch die „Mitwirkungsrechte“ beim Suchverfahren selbst gestaltet. Zwar soll die Öffentlichkeit über verschiedene „Beteiligungsformate“ einbezogen werden, Politik und Behörden sind aber keineswegs verpflichtet, ihre Vorschläge auch zu berücksichtigen. Allenfalls ein „einmaliges Nachprüfrecht“ regionaler Konferenzen könnte einzelne Schritte der Behörde noch einmal beleuchten – allerdings ohne, dass die Ergebnisse berücksichtigt werden müssen.
Was „Beteiligung der Öffentlichkeit“ genannt wird, dient letztlich nur dazu, dem Auswahlverfahren Akzeptanz zu verschaffen und die Öffentlichkeit zu beschwichtigen.
Weitreichende Ermächtigung der Behörden
Die Sicherheitsforschung fordert ein Konzept der Machtverteilung und gegenseitigen Kontrolle („checks and balances“). Aber mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) wird eine Superbehörde geschaffen und im das Zentrum des Verfahrens platziert. Die Endlagerkommission hat diese Machtkonzentration nicht in Frage gestellt.
Zwar wäre es ein Fortschritt, wenn das Verfahren den Betreibern der Atomkraftwerke tatsächlich entzogen und in staatliche Hände gelegt würde. Aber ohne wirksame Kontrollen von außen ist auch hier die politische Einflussnahme von Partikularinteressen und Lobbyismus zu befürchten.
Das vorgeschlagene „nationale Begleitgremium“ kann das Verfahren nur unzureichend kontrollieren: Mehrheitlich sollen sie vom Bundestag und Bundesrat und damit nach Parteienproporz bestimmt werden, ein kleinerer Teil von einer Bürgerversammlung oder per Losverfahren. Weder von seiner Zusammensetzung noch von seiner Ausstattung mit den notwendigen Rechten her wäre dieses Gremium in der Lage, auf Augenhöhe mit der Superbehörde BfE zu agieren und kritischen Auffassungen Geltung zu verschaffen.
Fazit
Mit Hilfe dieses Auswahlverfahrens kann ein Atommüllendlager auch an einem geologisch ungeeigneten Standort legalisiert und endgültig durchgesetzt werden – es bleibt eine Frage der politischen Machtverhältnisse. Welcher Standort auch letztlich ausgewählt würde: Diese Entscheidung bekäme in keiner betroffenen Region das notwendige Vertrauen, das nur ein faires und allein wissenschaftlich basiertes Suchverfahren garantieren kann.
Schulterschluss Lüchow-Dannenberg am 30.Juni 2016
- Jürgen Schulz, Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg
- Martin Donat, stellv. Vorsitzender des Ausschusses Atomanlagen, Katastrophenschutz und Öffentliche Sicherheit im Kreistag (SOLI)
- Klaus-Peter Dehde, Fraktionsvorsitzender SPD im Kreistag
- Kurt Herzog, Fraktionsvorsitz SOLI im Kreistag
- Boris Freiherr von dem Bussche, FDP-Abgeordneter im Kreistag
- Wolfgang Wiegreffe, Fraktionsvorsitzender UWG im Kreistag, Bürgermeister Gemeinde Trebel
- Elke Mundhenk, Fraktionsvorsitz Grüne im Kreistag, Bürgermeisterin der Stadt Dannenberg
- Andreas Kelm, Sprecher Kreisverband B´90/DIE GRÜNEN
- Johanne Voß, Vorstandsprecherin der Linken im Wendland
- Propst Stephan Wichert-von Holten, Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg
- Familie von Bernstorff, Betroffene Grundstückseigentümer
- Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament
- Julia Verlinden, Mitglied des Bundestages (Bündnis‘90/Die Grünen)
- Miriam Staudte, Mitglied des Landtages (Bündnis‘90/Die Grünen)
- W.-R. Marunde, Bäuerliche Notgemeinschaft
- Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz
- Asta von Oppen, Rechtshilfegruppe Gorleben
- Rudi Sproessel, DGB Kreisgruppe
- Klaus Müller, BUND Lüchow-Dannenberg & NABU Lüchow-Dannenberg
- Gabi Haas, Gorleben Archiv
- Elisabeth Hafner, Gorleben-Gebet
- Martin Schulz, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
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Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
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