Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

AG Fracking: „Abfackeln und Seeadler“

Nach Informationen der AG Fracking der BI Umweltschutz bereitet Engie, ehemals GdF Suez, Wartungsarbeiten mit Abfackelarbeiten bis Ende April an einer ihrer alten Gasförderbohrungen knapp 200 Meter neben einem Naturschutzgebiet an der Landkreisgrenze bei Wustrow vor.

„Die Rohre von Bohrungen verkrusten im Laufe der Zeit mit einem Gemenge aus Salz, Schlamm, giftigen Schwermetallen wie Quecksilber, Arsen, Cadmium, Blei, Chrom, sowie radioaktiven Isotopen aus der Tiefe so stark, dass dann nicht mehr gefördert werden kann“, erläutert ein Sprecher der AG Fracking.

Beispielfoto Söhlingen Z14: (von Bernd Ebeling)

Beispielfoto Söhlingen Z14: (von Bernd Ebeling)

Es könne beispielsweise in den tief liegenden Erdgaslagerstätten im norddeutschen Rotliegenden, wie im Raum Wustrow – Salzwedel, Quecksilber in hohen Konzentrationen bis 4,5 mg/m³ auftreten. Das Gas-Abfackeln berge über die Luft verteilt die Gefahr einer Verbreitung der Gifte in die Umgebung. So war bereits 2014 die Arbeitsweise des Salzwedeler Unternehmens Fangmann nach Berichten über „Säureregen“ in der Umgebung von Fackelarbeiten bei Söhlingen, Landkreis Rotenburg, Hintergrund einer parlamentarische Anfrage im Niedersächsischen Landtag ohne endgültige Aufklärung.

Dazu kritisiert die AG Fracking: Nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) sind für Freiförder- und Abfackelanlagen, die weniger als ein Jahr betrieben werden, keine Genehmigungen erforderlich. Der Wortlaut der einzuhaltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach § 22 BimSchG, liest sich dabei wie ein Freifahrtsschein. Die toleranten Vorschriften: „1. Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und 2. Beschränkung der nach dem Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß“.

Umwelteinwirkungen sind also unvermeidbar, aber nicht genehmigungspflichtig?

Im 200 Meter an die Gasbohrung „Salzwedel 69“ angrenzenden Natura 2000 FFH- und Europäischen Vogelschutzgebiet sei als besonderer Schutzzweck „Erhalt und Förderung großflächig beruhigter Brut- und Nahrungshabitate ohne technische Anlagen mit Störwirkung vorgeschrieben.

„Brutgeschäft und Aufzucht der dort ansässigen Seeadler und anderer seltener Vögel werden durch das reine Profitdenken von Engie erheblich gestört“, warnt ein AG-Sprecher.

Kontakt: Francis Althoff, Tel. 05843 – 98 69 049

KONTAKT

Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

Presse