Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Wehe, es brennt…

Für das Abfalllager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Gorleben gibt es keinen belastbaren Sicherheitsnachweis für den Fall eines Flugzeugabsturzes. Das räumt das niedersächsische Umweltministerium (NMU) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen ein.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hatte im Vorfeld moniert, dass bei der Debatte um mögliche zivile Unfälle oder einen gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz auf die Zwischenlager vergessen wurde, dass in Nachbarschaft zur Castorhalle mit dem hochradioaktiven Müll in Gorleben auch das Fasslager mit schwach- und mittelaktiven Abfällen steht. Die bundeigene Gesellschaft für Zwischenlager (BGZ) und das NMU hatten zunächst auf eine Sicherheitsbetrachtung aus dem Jahr 1980 verwiesen, aus Sicht der BI war das eine „Luftnummer“, die darin gipfelte, dass radioaktiv belastete Felder abgemäht werden könnten. Zudem wurde angeführt, dass wegen der Grenznähe zur damaligen DDR keine militärischen Flugbewegungen erlaubt seien…

Die Bundesregierung hatte an anderer Stelle auf eine Anfrage der Grünen (Drs. 18/12790) geantwortet, dass in den Jahren 2014 bis 2016 „in einem Umkreis von ca. 9 km um die Gemeinde Gorleben 85 577 durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erfasst Überflüge von zivilen Luftfahrzeugen“ stattfanden. Davon fielen 11 883 in die schwerste Flugzeugkategorie ab 136 t, in die auch der Jumbo-Jet Boeing 747 gehört.

Nun räumt das niedersächsische Umweltministerium ein, dass nach eine sogenannten „periodischen Sicherheitsüberprüfung“ im Jahr 2016, auch spätere „Sicherheitsbetrachtungen“ zum Ereignis „Flugzeugabsturz“ nicht belastbar seien.

Wörtlich heißt es:
„Ein wesentliches Ergebnis der PSÜ ist, dass der Betreiber aus Sicht der Aufsichtsbehörde richtig dargestellt hat, dass die vorliegenden Nachweise aus den Jahren 1980/1981 und 1990 bis 1992 nicht mehr dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und die Ergebnisse aus dem o. g. Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2013 nicht anlagenspezifisch sind. Der Be-treiber hat sich aus diesem Grund dazu verpflichtet, die potenziellen radiologischen Auswirkungen des Ereignisses „Flugzeugabsturz“ anlagenspezifisch für das ALG neu zu ermitteln. Das MU wird auf eine zügige Vorlage der Ergebnisse hinwirken.“

Und gleichzeitig wird wieder beschwichtigt:
„Nach allen der Landesregierung hier vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die vom Betreiber neu zu berechnenden Strahlenexpositionen auch weiterhin die Eingreifrichtwerte für die Einleitung von einschneidenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes unterschreiten werden.“

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Hier wird gedeckelt, dass der Betreiber und die Atomaufsicht dem Schadensereignis Flugzeugabsturz für das Abfalllager Gorleben keine Bedeutung beigemessen haben. Unzumutbar ist das Herabspielen der Gefahr, die von einem Brand im Abfalllager ausgeht.“

Ohne Sicherheitsnachweis muss jeder weitere Einlagerungsbetrieb sofort unterbunden werden. Zu prüfen sei, ob die schwach- und mittelaktiven Abfälle zwischenzeitlich in die Castorhalle verbracht werden müssen.

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Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

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