Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Auf der Lauer liegt die Mauer…

Seit dem Terrorangriff auf die Twin Towers in New York in „Nine Eleven“ wird über den notwendigen Schutz von Atomanlagen gegen „Einwirkungen Dritter“ debattiert. 18 Jahre sind inzwischen verstrichen, und erst jetzt werden die Zwischenlager der ersten Generation in Ahaus und Gorleben „nachgerüstet“. Eine zusätzliche Schutzmauer und Kerosinabläufe sollen die Sicherung der Lager für hochradioaktive Abfälle gegen Flugzeugabsturz oder Beschuss gewährleisten.

Auf Nachfrage der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bestätigte Burghard Rosen, der Sprecher der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), dass die erforderlichen Genehmigungen nach Atom- und Baurecht zur Errichtung der Schutzwand in 2018 erteilt worden seien: Die Baugenehmigung für die Schutzwand am 21.08.2018 und die Baugenehmigung für die Kerosinabläufe am 08.11.2018.

Rosen: „Aktuell bereiten wir – als Gesellschaft des Bundes – die Vergabe der Baumaßnahmen im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts vor und gehen davon aus, dass mit den Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen wird.“

Die Bürgerinitiative moniert an dieser Stelle, dass für diese verspäteten Sicherungsmaßnahmen offensichtlich keinerlei Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant ist. Vor einem Jahr noch hatte die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erklärt:

„Ob eine UVP-Pflicht besteht wird in einer UVP-Vorprüfung festgestellt, bei der die Umwelteinwirkungen des Vorhabens bewertet werden. Derzeit findet eine ergebnisoffene UVP-Vorprüfung statt.“

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Seitdem ist nichts weiter verlautbart worden. Wir halten die Mauer zwar für einen gewissen Sicherheitsgewinn, hegen aber grundsätzliche Zweifel, ob es lohnt, die Lager in Ahaus und Gorleben nachzurüsten, weil sie aus unserer Sicht den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen.“ /siehe Nachtrag

Zweifel gebe es auch in der Frage, ob die geplanten Sicherungsbauten tatsächlich geeignet sind, die Anlage und die Menschen in der Umgebung des Zwischenlagers bei einem gezielten Flugzeugabsturz und einem Brand zu schützen. Die Umweltinitiative erinnert auch daran, dass die benachbarte Halle mit den schwach- und mittelaktiven Abfällen überhaupt nicht gegen derartige Unfall- oder Terrorszenarien geschützt ist.

Ehmke: „Wir hoffen, dass in der Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.“

Warum die Castor-Behälter allein keinen ausreichenden Schutz bieten, erklärt das Bundesumweltministerium:

„Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Nachtrag: Das BfE teilt mit, dass die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung abschlägig beurteilt wurde. So wird es keinerlei Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

2019_01_11zitat

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