Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Fragen über Fragen

Manche Antworten werfen mehr Fragen auf, als man sie vorher gestellt hat. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) wollte von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wissen, wie mit dem Standort Gorleben in Zukunft umgegangen wird.

Unklare Regelungen im Standortauswahlgesetz (StandAG) führten zu einer solchen Nachfrage, erklärte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Unklar ist zum Beispiel, wie viele Standorte im Laufe des Suchverfahrens ober- und untertägig erkundet werden. Unklar ist auch, ob eine untertägige Erkundung gleichbedeutend mit der Errichtung eines Erkundungsbergwerks ist.

Die Antwort der BGE macht stutzig:

„Das Standortauswahlverfahren sieht nach einer übertägigen Erkundung von Standortregionen die untertägige Erkundung einzelner Standorte vor. Hierzu eignen sich unter anderem Erkundungsbergwerke.“

Damit bleibt offen, ob tatsächlich, wie in Gorleben, auch an anderer Stelle Bergwerke zu Erkundung errichtet werden. Mit Blick auf den Offenhaltungsbetrieb in Gorleben wäre das eine gravierende Ungleichbehandlung im Suchverfahren, moniert die BI.

Für die BI ist dieses Vorgehen nichts anderes als ein Notnagel für den Fall, dass die Endlagersuche scheitert. Dann könne auf Gorleben zurückgegriffen werden.
Uneinig sei man sich mit der BGE auch in der Frage, welchen Folgen der bisherige Ausbau Gorlebens und der Offenhaltungsbetrieb für die Endlagerung hat.

„An anderer Stelle wolle man möglichst schonend die Gesteinsarten wie Kristallin, Ton und Salz erkunden, um Wasserwegsamkeiten zu unterbinden, in Gorleben ist über dem Einlagerungsbereich ein mächtiges Bergwerk aufgefahren worden“, erklärt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Zu diesem Fragenkomplex hat die BGE der BI nun ein Gutachten zukommen lassen: „Das befördern wir umgehend zu einem Geologen, um die Expertise prüfen zu lassen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

2019_02_01zitat

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