Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Die magische Zahl 40

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) stolpert erneut über Aussagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Langzeitsicherheit von Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle.

Am 30. Januar 2019 fand in Berlin ein öffentlicher Experten-Workshop statt. Diskutiert wurde unter anderem auch, welche neuen Anforderungen an die Sicherheit und Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle zu richten sind. Im Newsletter des BfE heißt es dazu:

„Die Begrenzung der Zwischenlager-Genehmigungen auf 40 Jahre basiert auf den damals geplanten Zeitraum, bis wann ein betriebsbereites Endlager zur Verfügung steht. Eine begrenzte „Haltbarkeit“ der Lagerbehälter ist nicht festgestellt worden und war somit auch nicht Sachgrund für die Genehmigungsbefristung auf 40 Jahre. Das BfE sieht vor diesem Hintergrund aktuell keine Anzeichen, die eine Befassung des BfE mit der Entwicklung neuer Zwischenlagerbehälter rechtfertigt.“

Der Bitte, mit Gutachten und Stellungnahmen, zum Beispiel der Reaktorsicherheitskommission, den Nachweis für derartige Behauptungen zu führen, blieb das BfE – trotz wiederholter Anfragen – bisher schuldig, bedauert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Die Betriebsgenehmigung für das Lager in Gorleben erlischt bereits 2034, das baugleiche Lager in Ahaus zwei Jahre später. Die BI drängt darauf, dass zur Sicherung einer solchen Anlage neue Maßstäbe zugrunde liegen müssen, wie sie sich jetzt auch beim Neubau einer solchen Lagerhalle in Lubmin niederschlagen. Dort wird eine Halle in monolithischer Bauweise mit einer Wand- und Deckenstärke von 1,80 Metern neu errichtet – in Gorleben und Ahaus sind es lediglich 50 und 20 Zentimeter. Eine zusätzliche Schutzwand, die immer angekündigt, aber bisher nicht errichtet wurde, sei folglich nicht die Lösung, unterstreicht die BI.

Unbeantwortet blieb auch die Bitte um Unterstützung in der Forderung, Flugverbotszonen für die Zwischenlager einzurichten. Als Modell hat die BI vor Augen, dass Zwischenlager wie Atomkraftwerke gesichert werden. Dr. Maren Klein, die Pressesprecherin des Bundesumweltministeriums, erläuterte auf Anfrage, „die Flugbeschränkungsgebiete der Kernkraftwerksstandorte haben in der Regel eine zylindrische Ausdehnung von einem Radius von 1,5 bis 2 km um die Anlage und eine Höhe von ca. 600 m über Grund. Die Maßnahme ist eng gekoppelt mit entsprechender Detektions- und Warnfunktionalität bei Ein- und Durchflügen rund um die Uhr. Im Rahmen der Anforderungen des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter werden in Deutschland auch Drohnen berücksichtigt. Gegenmaßnahmen unterliegen dem Geheimschutz.“

Null-Informationen widersprechen dem Anspruch, bürgernah und offen auf die Fragen nach der bestmöglichen Sicherheit im Nuklearbereich zu antworten, konstatiert die Bürgerinitiative Umweltschutz.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Update

Heute (15. Juli) erhielten wir die – enttäuschende – Antwort des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).

Dort, wo wir durch unsere Fragen etwas anstoßen wollten, bleibt die Auskunft auf dem üblichen Stand stehen – denn für uns ist die Sicherheit einer Atomanlage nicht schon dadurch gegeben, dass sie genehmigt ist. Das ist der Grundtenor der Antwort. Die Dynamik der Diskussion, zum Beispiel bei der Sicherung von Zwischenlagern gegen Einwirkungen Dritter, wird dem nicht gerecht.

Zwei Beispiele: allein die Wandstärke eines Zwischenlagers gebe keine Antwort auf die Möglichkeit der Sicherung, formuliert das BfE. Das erklärt wirklich nicht, warum bei einem Neubau wie in Lubmin ganz andere, neue Dimensionen in punkto Bauweise und Wandstärke zugrunde gelegt werden. Einmal einzuräumen, dass Ahaus und Gorleben heute nicht mehr genehmigungsfähig wären, wäre eine Wohltat…

Flugbewegungen – wir möchten zu bedenken geben, was uns das BMU schrieb (siehe oben).

Das BfE antwortet:

„Unabhängig davon, ob Flugverbotszonen existieren oder nicht, prüft das BfE, welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Flugzeugabstürze auf ein Zwischenlager haben. Insbesondere bei terroristisch motivierten Abstürzen sind Forderungen nach Flugverboten nicht relevant. Bei Flugzeugabstürzen – ob zufällig oder motiviert, muss gewährleistet sein, dass trotz der Auswirkungen die atomrechtlich festgelegten Schutzziele eingehalten werden. Dafür wurden die geforderten Nachweise erbracht.“

Wir hingegen gehen davon aus, dass auch bei einem Terrorschlag die Detektions- und Warnfunktionalität eine Mehr an Sicherung bringt. Leider führt das BfE auch keine Literatur an zum Bereich der Sicherheit der Behälter für 40 Jahre, man verweist auf die Genehmigungsprozedur. Uns wäre es wichtig, eine Bewegung in der Diskussion erkennen zu können.

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Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

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