Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Daten- und Schieflage rund um Gorleben
Für die Behörden und Institutionen, die mit der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle betraut sind, ist der Umgang mit Gorleben im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Der Salzstock Gorleben wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort einem Prüfverfahren unterzogen – und kann folglich bereits im 3. Quartal 2020 aus dem Suchverfahren herausfallen.
Doch wie geht man mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen bei der Erkundung und dem Ausbau des Endlagerbergwerks um? Diese Frage beschäftigt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), denn sowohl das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als auch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) räumen ein, dass die geologische Datenlage eine Schieflage ist: selbst dort, wo es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Tiefbohrungen gegeben hat, wurde eben nicht nach einem Atommüllendlager gesucht, d.h. es gibt ein sogenanntes „Tiefendefizit“. Mit einer großen Ausnahme: Gorleben.
Doch im Standortauswahlgesetz (StandAG) heißt es dazu:
„Der Umstand, dass für den Standort Gorleben Erkenntnisse aus der bisherigen Erkundung vorliegen, darf ebenso wenig in die vergleichende Bewertung einfließen wie der Umstand, dass für den Standort Gorleben bereits Infrastruktur für die Erkundung geschaffen ist.“
Daraus leitet die BI ab, dass die bisher gewonnenen Daten aus der Zeit der untertägigen Erkundung in Gorleben tabu sind – schließlich, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, sei über Jahrzehnte hinweg der klammheimliche Ausbau des Erkundungsbergwerks als Atommüllendlager mit der Erhebung von Daten vermischt worden. Außerdem sei ohne Öffentlichkeitsbeteiligung behördenintern eine Aktenlage pro Gorleben geschaffen worden. All die Firmen und Institutionen, die zum Schluss, vor Beginn des neuerlichen Gorleben-Moratoriums, an der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben gearbeitet haben, hätten ein großes Ziel verfolgt: Gorleben als mögliches Atommüllendlager zu präsentieren.
Das BfE kommt in der Interpretation des StandAG zu einem ganz anderen Schluss:
„Hierbei geht es darum, dass weder ein Erkenntnisvorsprung in Bezug auf Gorleben noch eine unterstellte Zeit- und Kostenersparnis bei Weiternutzung der dortigen Infrastruktur Kriterien sein dürfen, die bei der vergleichenden Bewertung möglicher Standorte berücksichtigt werden. Dagegen enthält das StandAG kein Verwertungsverbot für Daten über Gorleben. Es ist nicht etwa bestimmt, dass geologische Daten über den Salzstock Gorleben und seine Umgebung z. B. bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht verwendet werden dürfen. Vielmehr findet zunächst eine Betrachtung des gesamten Bundesgebiets statt (§ 13 Abs. 2 StandAG). Um gut erkundete Gebiete nicht zu benachteiligen, bestimmt das StandAG außerdem, dass Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, im Verfahren bleiben. Im Zwischenbericht Teilgebiete muss die BGE mbH vorschlagen, wie mit diesen Gebieten verfahren werden soll.“
Aus Sicht der BI mogelt man sich über die Formulierungen des StandAG hinweg.
Wolfgang Ehmke: „Der Gesetzestext ist eindeutig, die Interpretation mehrdeutig. Es ist aus unserer Sicht ein weiterer Beleg dafür, dass das StandAG nicht aus einem Guss ist, sondern den politischen Streit um Gorleben widerspiegelt.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Hintergrund §36 StandAG
„Der Salzstock Gorleben wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach den §§22 bis 26 festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren einbezogen. Er kann lediglich im jeweiligen Verfahrensabschnitt nach den §§ 13 bis 20 des Standortauswahlgesetzes mit einem odermehreren anderen Standorten verglichen werden, solange er nicht nach Satz 5 ausgeschlossen wurde. Er dient nicht als Referenzstandort für andere zu erkundende Standorte. Der Umstand, dass für den Standort Gorleben Erkenntnisse aus der bisherigen Erkundung vorliegen, darf ebenso wenig in die vergleichende Bewertung einfließen wie der Umstand, dass für den Standort Gorleben bereits Infrastruktur für die Erkundung geschaffen ist. (…)“
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Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06