Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Ein, zwei, drei… Endlager gesucht?

Die rechtlichen Leitplanken bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle werden die Rechtsverordnungen des Bundesumweltministeriums zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen sein.

Zur Vorstellung und Diskussion des Verordnungsentwurfs lädt das Bundesumweltministerium Vertreterinnen und Vertreter der Fachöffentlichkeit sowie der interessierten Zivilgesellschaft zu einem Symposium in Berlin ein, und zwar vom 14. bis 15. September 2019 im Tagungswerk Jerusalemkirche.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hinterfragt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), welchen Stellenwert Kommentare zum Entwurf haben, eingefordert wird für die interessierte Öffentlichkeit eine tatsächliche Beteiligung mit klaren Verabredungen und einem Fahrplan.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Ein bisschen Kommentieren und Mitreden garantiert keine Einflussnahme.“

Die BI verzichtet deshalb auf eine durchlaufende Kommentierung und richtet den Fokus auf das angedachte Zwei-Endlagerkonzept: Bei der Auswahl eines Endlagerstandorts soll demnach geprüft werden, ob am gleichen Ort ein zweites Bergwerk für schwach- und mittelaktive Abfälle aufgefahren werden kann. Hintergrund: Sollten die Abfälle aus der havarierten Asse II geborgen werden, braucht man zusätzlich Platz für 175.000 bis 220.000 Kubikmeter Atommüll. Unklar ist auch, wohin die Abfälle aus der Urananreicherungsanlage Gronau verbracht werden.

Die BI: „Das hat erhebliche Auswirkungen für die Endlagersuche, denn der Flächenbedarf ist deutlich größer und ein bestmöglicher Standort kann dabei herausfallen.“

Mit dem umstrittenen Schacht Konrad gäbe es dann drei Endlager an zwei Standorten. Wissenschaftlich und politisch korrekt sei nur, auch für die Endlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ein vergleichendes Suchverfahren zu starten und auf die Nachnutzung des ehemaligen Erzbergwerks Schacht Konrad für die Atommülllagerung endlich zu verzichten.

Lediglich 500 Jahre lang soll für die Nachwelt dokumentiert werden, wo welcher Müll verbuddelt wurde. Der Versuch, an die Abfälle heranzukommen, um sie für die Waffenproduktion zu nutzen, oder eine zufällige Suche nach Rohstoffen, gilt im Entwurf nicht als absehbar, es sei rein hypothetisch. Die BI kontert, ein Eindringen in den Endlagerbereich sei nicht hypothetisch, sondern müsse eher als wahrscheinlich gelten. Die Endlagerbauer müssten die Proliferationsgefahr entsprechend stark berücksichtigen und dürften sie nicht als bloß hypothetisch abtun.

Über einen Zeitraum von einer Million Jahre soll auch der Nachweis erbracht werden, dass nur geringe Spuren von Radioaktivität in der Biosphäre austreten. Im Entwurf findet man jedoch keinerlei Überlegungen dazu, wie über 500 Jahre hinaus eine Endlager-Dokumentation möglich sein solle und wie Warnungen vor der Strahlengefahr in eine ferne Zukunft übermittelt werden könnten.

Ehmke: „500 Jahre – eine Million Jahre, das passt alles nicht zusammen. Es sei denn, man setzt ganz klar auf ein Vergessen und Verschwinden und hofft zugleich auf das Absaufen der Asse II, womit sich ein zweites Lager erübrigen dürfte.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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