Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Endlagerung – soll Salz bevorzugt werden?

Das BMU hat einen zweiten Entwurf der „Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (EndlSiAnfV) vorgelegt, der an den Bundestag gerichtet ist, über diese Neufassung wird am Montag (29.6.) im Umweltausschuss des Bundestages (BT) debattiert.

Nachdem im Juli 2019 ein erster Entwurf veröffentlicht wurde, hatten Umweltverbände wie auch die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) auf der Anhörung am 14./15. September letzten Jahres diesen Entwurf inhaltlich kritisiert. Am zweiten Tag der Veranstaltung verließen die Umweltverbände und Bürgerinitiativen gemeinsam die Anhörung, weil die BMU-Vertreter*innen zunächst nicht bereit waren, die endgültige Verabschiedung der Verordnung zeitlich so zu strecken, dass eine fundiertere Stellungnahme möglich wäre. Außerdem wurde kritisiert, dass eine einmalige Anhörung nicht den gesetzlich notwendigen Anspruch erfülle, die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt im Ansatz stecken

Bei dieser grundlegenden Kritik bleibt es auch nach der Neuvorlage des Entwurfs, auch wenn die Zeit für Stellungnahmen bis zum 20. November verlängert wurde und sich die jetzige, überarbeite Fassung der EndlSiAnfV sich aus nicht öffentlich kommunizierten Gründen erheblich verzögert hat.

„Eine weitere Konsultation der interessierten Öffentlichkeit vor der Weiterleitung einer Neufassung der EndlSiAnfV an den BT kam trotz der zeitlichen Verzögerungen nicht zustande und war trotz aller Beteuerungen offensichtlich nicht vorgesehen,“ beklagt die BI.

Warum welche Fragen und welche Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge seitens des BMU aufgenommen wurden, bleibe so völlig intransparent.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Offensichtlich begnügt sich das BMU mit der Dokumentation der hochnotpeinlichen Anhörung im September 2019 und stellt das als Partizipation dar. Das BMU verfehlt damit die Öffentlichkeits- und Beteiligungspostulate des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und der Aarhus-Konvention, die in ihrem Artikel 8 von der Ministerialbürokratie die Öffentlichkeitsbeteiligung verlangt, wenn es um die exekutivische Vorbereitung von Verordnungen geht: Schließlich geht bei den EndlSiAnfV um sehr viel, es geht um die rechtliche Leitplanke für die Endlagersuche – die Anhörung in Berlin war ein Witz und uns ist jetzt angesichts des neuen Entwurfs trotzdem nicht zum Lachen zumute.“

Salz wird deutlich favorisiert

Auffällig ist, dass in der Neufassung des § 4 EndlSiAnfV ein Passus fehlt, der darauf hindeutet, dass am Ende Salz als Wirtsgestein favorisiert wird.

Im ersten Entwurf hieß es unter §4.3: „Die wesentlichen Barrieren beim sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle sind 1. ein oder mehrere einschlusswirksame Gebirgsbereiche im Zusammenwirken mit den zur Abdichtung erforderlichen technischen und geotechnischen Verschlüsse (…)“.

Dieser Absatz fehlt völlig und man weiß, dass nur dem Wirtsgestein Salz diese Barrierefähigkeit zugeschrieben wird. U.a. deshalb wird bei den Sicherheitsbetrachtungen beim Salzgestein das Behälterkonzept nicht mitbetrachtet.

Die BI ist alarmiert: „Entweder gilt der Ursprungsentwurf an dieser Stelle, oder bei allen potentiellen Endlagerstandorten mit dem Wirtsgestein Salz müssen die Alarmglocken bimmeln, so wie bei uns schon lange!“

Zwei, drei Endlager in Deutschland

Wie es das StandAG vorgibt, geht es bei der Standortsuche nicht allein um ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle. Auch schwach- und mittelaktive Abfälle sollen am gleichen Standort in einem weiteren getrennten Endlager verbuddelt werden, nur wenn es mengenmäßig nicht von Bedeutung ist, sollen sie zusammen mit den wärmeentwickelnden Abfällen deponiert werden.

Grundsätzlich bleibt die BI bei ihrer Kritik, dass dieses Dilemma, dass in Deutschland am Ende drei Endlager betrieben werden müssten, nur deshalb und absehbar eintritt, weil der politische Mut und Wille fehlten, das verfahrene Projekt Schacht Konrad aufzugeben und – wie bei den hochradioaktiven Abfällen – ein vergleichendes Suchverfahren auch für die Endlagerung schwach- und mittelaktiven Abfälle neu zu starten.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Unter Tage im Erkundungsbergwerk in Gorleben

Ort: Gorleben
Copyright: Andreas Conradt
Quelle: PubliXviewinG

KONTAKT

Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

Presse