Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Call for Papers

Trotz aller Kritik hält das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) am ersten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete Anfang Februar fest. Dieser Termin findet auf Grund der Corona-Pandemie rein digital statt und soll die Möglichkeit bieten, den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu kommentieren, der Ende September letzten Jahres vorgelegt wurde. Mit einem „Call for Papers” hat eine Vorbereitungsgruppe Vorarbeit geleistet.

Zu den 12 Personen der Vorbereitungsgruppe gehört u.a. auch Asta von Oppen aus Gartow. Dieser Arbeitskreis hat bereits einen Vorschlag für die Geschäftsordnung repräsentiert, damit sich die Fachkonferenz Teilgebiete sich konstituieren kann.

Mit dem „Call for Papers“ werden zudem inhaltliche Beiträge aufgerufen. Ein erster Arbeitsschritt kann in der Bildung von Arbeitsgruppen bestehen, in denen der BGE – Zwischenbericht unter die Lupe genommen wird. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hat ungeachtet ihrer Kritik am „holprigen und unausgegorenen Partizipationsformat“ dieser Fachkonferenz zwei Papiere eingereicht.

In einer Arbeitsgruppe müsse unbedingt der künftige Umgang mit  schwach- und mittelaktive Abfällen geklärt werden.

„An keiner Stelle des BGE-Berichts wird auf dieses Problem verwiesen“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Der weitere Vorschlag zielt auf die „Partizipationslücke“, die nach Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete entsteht. „Richtig spannend wird es, wenn die BGE daran arbeitet, wie aus 54 Prozent Landesfläche, die bisher als „günstig“ für die Endlagersuche eingeschätzt werden, am Ende rund ein Zehntel übrigbleiben, wenn also obertägig zu erkundende Standortregionen benannt werden – doch da ist die Zivilgesellschaft außen vor, und das ist nicht hinnehmbar“, schreibt die BI.

In der inhaltlichen Kritik des BGE-Zwischenberichts sieht die BI bisher eine große Übereinstimmung mit der Stellungnahme des BUND und wissenschaftlichen Expertisen, die im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums gefertigt wurden.

Ehmke: „Kurz gesagt: der BGE-Bericht kam viel zu früh, beruht deshalb auf vielen Referenzdaten und bildet vor allem in den riesigen Kristallin- und Tongebieten keine standortspezifischen Sachverhalte ab.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Im Auftrag des BUND verfasste Stellungnahmen zur Kritik des von der BGE auf Basis des Standortauswahlgesetzes vorgelegten „Zwischenbericht Teilgebiete“ (BGE) zur Suche nach einem bestmöglichen Standort für ein unterirdisches Endlager für hochradioaktive Abfälle: 1. Was von der BGE vorgelegt wurde, ist eher als Zwischenbericht auf dem Weg zu dem geforderten Zwischenbericht anzusehen (PDF), 2. es erfolgt eine zweifelhafte Anwendung von abstrakten Referenzdaten (PDF), 3. es werden keine Teilgebiete benannt (PDF), und so ist das alles nur ein 4. unvollständiger Zwischenbericht, der von der BGE vervollständigt werden muss (PDF).

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