Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Fachkonferenz Teilgebiete zur Endlagersuche: Der Ball liegt beim BaSE
Der erste Beratungsmarathon ist vorüber: drei Tage lang saßen Hunderte vor dem Bildschirm während der ersten Beratungskonferenz Teilgebiete. Das große Thema lautet, wohin mit dem Atommüll. Grundlage der rein digitalen Konferenz war der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), der Ende September 2020 vorgelegt wurde. Martin Donat, der Vorsitzende der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), und ihr Sprecher Wolfgang Ehmke hatten mit Impulsvorträgen auf der Konferenz dazu beigetragen, dass am Schlusstag Weichen gestellt wurden.
Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, den nächsten Beratungstermin um drei Monate zu verschieben:
„Zum einen ist einmal mehr klar geworden, dass ein rein digitales Format nicht dazu geeignet ist, zu intervenieren, Stimmen und Stimmungen aufzugreifen. Darüber hinaus wurde unsere Kritik an dem wenig aussagekräftigen BGE-Zwischenbericht von vielen Teilnehmenden geteilt – der BGE wird die Gelegenheit gegeben, ihren Bericht zu aktualisieren.“
Ein Fehler im Standortauswahlgesetz (StandAG), der nun für alle sichtbar wurde, liegt u.a. darin, dass sich die Fachkonferenz Teilgebiete nach sechsmonatiger Beratung auflösen müsste. Auf diese „Partizipationslücke“ in der entscheidenden Phase, in der die BGE von 54% der Landesfläche den Fokus auf nur noch 200 Quadratkilometer Fläche herunterbrechen muss, um den Suchscheinwerfer auf nur noch sechs bis acht Standortregionen zu richten, wiesen Jürgen Voges (siehe unten) für den BUND und Wolfgang Ehmke in ihren Beiträgen hin.
Die Teilnehmenden der Fachkonferenz Teilgebiete forderten, deren Arbeit zu verstetigen und sich nicht nach sechs Monaten aufzulösen. Die Vorbereitungsgruppe soll zudem ein Ausgleich für ihren Verdienstausfall gewährt werden.
„Aber das reicht natürlich nicht, um in dem Endlagersuchverfahren Augenhöhe herzustellen, dazu müsste es weitreichendere Ressourcen für die Beteiligung geben“, merkt die BI an.
Ehmke: „Wir sind gespannt, ob das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung (BaSE) den Ball aufnimmt, schließlich bietet das StandAG im § 5 Absatz 3 dafür die Voraussetzungen, das BaSE kann laut Gesetz die Mitwirkungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft über die Mindestanforderungen hinaus ausweiten.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06
Die Beiträge von Jürgen Voges findest du/finden Sie hier: Voges AG-C1 + Voges AG-E3
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