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Sensationeller Freispruch für Lebenslaute-Aktivist:innen!

Am Montag den 14.3. fand in Mönchengladbach ein erstes Verfahren gegen drei Lebenslaute-Aktivist:innen wegen Hausfriedensbruch statt, die zusammen mit weiteren fünfzig Musikern und Musikerinnen in den Kohle-Tagebau Garzweiler eingestiegen waren und dort musiziert hatten. Nach Abführen unter „Polizeischutz“ und Aufnahme der Personalien folgten dann Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs auf Veranlassung der RWE.

Bei den drei ersten Verfahren am Montag gab es dann für die drei Aktivist:innen einen zwar erhofften, aber doch unerwarteten Freispruch. Nach gründlicher Abwägung zwischen zwei Gütern und Untermauerung mit zahlreichen Paragraphen kam der Richter zu der sensationellen Entscheidung, das Grundrecht der Angeklagten auf Gewissens- und Meinungsfreiheit höher zu gewichten als den relativ niedrigschwelligen Eingriff in das Hausrecht der RWE am Tagebaugelände.

Dabei argumentierte der Richter auch mit dem zwar legalen, aber vergleichsweise auch krassen fortlaufendem Eingriff der Kläger in die Haus- und Eigentumsrechte all‘ der Bewohner der Dörfer, die für das Voranschreiten des Tagebaus enteignet und abgebaggert würden.

Bruchstücke dazu auf Twitter:

Freisprüche für Klimaaktivisten: #RWE muss Hausfriedensbruch hinnehmen! „RWE greife mit Tagebaubetrieb erheblich in das Eigentum anderer ein, bis hin zur Enteignung. Wer derartige Eigentumseingriffe für sich einfordere, müsse selbst kleine Eigentumseingriffe hinnehmen.“

Der Jubel unter den vor dem Gerichtsgebäude musizierenden Unterstützerkreis war dann entsprechend groß. Eine Revision des Urteils bleibt aber möglich.

Jutta von dem Bussche

weitere Infos: https://www.lebenslaute.net/…