PRESSEMITTEILUNG
K 8: Landkreis verzichtet auf außergerichtlichen Vergleich
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verzichtet vorläufig auf den Ausbau der Kreisstraße 8. Vorangegangen war ein politischer und juristischer Streit: die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hatte darum gerungen, die geplante Abholzung von rund 80 Birken zu verhindern und bestand auf Tempo 80 auf der unfallträchtigen Straße.
Erhebliche naturschutzrechtliche Rechtsfehler bei der Planung – so hatte der Landkreis in ein faktisches Vogelschutzgebiet eingreifen wollen – hatten dazu geführt, dass der Ausbau gerichtlich unterbunden wurde.
„Gleichwohl hatten wir ernsthaft einen ausgerichtlichen Vergleich angestrebt, um dem Landkreis erhebliche Kosten zu ersparen und waren kompromissbereit. Allerdings zeigte sich, dass der Landkreis nicht bereit war, diejenigen Kosten zu tragen, die bei einem rechtskonformen Ausbau für Planung und Naturschutz ohnehin angefallen wären. Dass der Ausbau nun zurückgestellt wird, bis das Vogelschutzgebiet im Jahr 2027 hoheitlich gesichert wird, begrüßen wir natürlich,“ so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Die in der Erklärung des Landkreises anklingende Vorstellung, der Straßenbau könne in einer rechtswirksamen Schutzregelung dann mit Ausnahmen versehen werden, dürfte allerdings eine Illusion sein.
Ehmke: „Selbstverständlich müssen auch nach einer Ausweisung die deutschen und europäischen Schutzvorgaben korrekt beachtet und die entsprechenden Planungskosten aufgewendet werden.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06
Hintergrund:
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2022/03/23/k-8-zurueck-auf-null/
Hier der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 18. März 2022 im Originaltext.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
Tel. 0170-5105606
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