
Weitere 100 Jahre Atommülllagerung – Augen zu und durch?
2034 erlischt die Genehmigung für die Castorhalle in Gorleben, die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereitet schon ein neues Genehmigungsverfahren vor. Ein Update zur Veranstaltung am 13. August.
Ein Regelwerk für die 16 Zwischenlager in Deutschland fehlt, Beteiligung wird kleingeschrieben, angesagte Termine werden nicht eingehalten…In der Scoping-Unterlage der BGZ, die bereits im November 2024 veröffentlicht wurde, heißt es an entscheidender Stelle: „Durch die verlängerte Zwischenlagerung am Standort entstehen keine baulichen Veränderungen, wodurch keine zusätzlichen bisher unversiegelten Flächen in Anspruch genommen werden.“
Das ist eine Vorfestlegung und keine Abwägung bei der Sicherheit und der Sicherung des atomaren Zwischenlagers in Gorleben und lässt auf ein Weiterso in Gorleben schließen.
Ursprünglich sollte bereits im Sommer 2025 ein sog. Scoping-Termin stattfinden, offensichtlich hat die BGZ aufgrund unserer Kritik gemerkt, dass es Nachbesserungen bei der Unterlage geben muss. Dieser kleine Erfolg eröffnete die Möglichkeit, auf einer öffentlichen Versammlung die Kernfrage zu erörtern:
Welche Anforderungen müsste die BGZ für die Umweltverträglichkeitsprüfung eigentlich erfüllen? Auf der gut besuchten Veranstaltung haben Prof. Dr. Johann Köppel, TU Berlin, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplangung a.D. und Dr. Peter Widmayer von der Fachgruppe Radioaktivität der BI Umweltschutz referiert. Ihr Exposé ist ab sofort nachlesbar.
Das Genehmigungsverfahren ist von bundesweiter Bedeutung, weil das Brennelement-Zwischenlager Gorleben das erste in der Kette der Zwischenlager ist, das neu genehmigt werden muss.