PRESSEMITTEILUNG

Ab sofort: Kleine Flugverbotszone in Gorleben

Seit dem 23. März 2026 14:00 Uhr gilt für das atomare Zwischenlager Gorleben ein Überflugverbot, merkwürdiger Weise ist das bis zum 31. Dezember 2026 23:59 Uhr (MEZ) befristet. Im Amtsdeutsch: „In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für Flugbeschränkungsgebiete gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung. Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1482 m (0,8 SM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 53.03361N 11.34083E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 640 m über dem Meeresboden (2100 ft MSL).“

Ein kleiner Etappensieg sei das, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) diesen Schritt, den sie lange Zeit eingefordert hat. Anerkannt würde endlich, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, dass die Zwischenlager zur kritischen Infrastruktur zählen.

Doch mit der Ausgestaltung will sich die BI nicht zufriedengeben:

„Alle Nachfragen, warum der Radius auf rund 1,5 Kilometer begrenzt wird, blieben unbeantwortet. Aus unserer Sicht muss der Radius erweitert werden. Für den Forschungsreaktor in Berlin gilt ein Radius von 3 Km, in Jülich sogar 7,5 Kilometer. Wie mit der Bedrohung durch Drohnen umgegangen wird, wurde bisher ebenfalls nicht beantwortet.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Flugverbotszone ZL Gorleben
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Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

Tel. 0170-5105606

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