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Atom-Sanktionen wieder in Kraft
Die früheren UN-Sanktionen gegen den Iran, die mit dem Wiener Atomabkommen von 2015 (JCPOA) ausgesetzt worden waren, sind am 28. September in vollem Umfang wieder in Kraft getreten. Das ist das Ergebnis des sogenannten Snapback-Verfahrens, einer 30tägigen Frist, bis zuvor ausgesetzte Sanktionen wiedereingesetzt werden können; das Verfahren hatten drei Unterzeichnerstaaten des JCPOA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland, meist als E3 bezeichnet, am 28. August in Gang gesetzt. Betroffen sind davon vor allem Öl- und Gasgeschäfte, finanzielle Transaktionen und eine Menge von Firmen und Einzelpersonen aus dem Umfeld der iranischen Revolutionsgarden.
Die Zeitspanne von 30 Tagen gab dem Iran Gelegenheit, sich um eine weitere Aussetzung der Sanktionen zu bemühen. Diese hätte im UN-Sicherheitsrat eine Mehrheit finden müssen, ein Veto war hier nicht möglich. Alles, was schließlich zustande kam, war eine Beschlussvorlage, mit der Russland und China eine Fristverlängerung für den Iran erreichen wollten. Der Antrag wurde im Sicherheitsrat mit neun zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Ein Ausscheiden des Iran aus dem Atomwaffensperrvertrag würde die iranischen Beteuerungen, die Nukleartechnik nur zu zivilen Zwecken zu betreiben, endgültig widerlegen.
Dafür stimmten neben Russland und China noch Algerien und Pakistan, dagegen Dänemark, Frankreich, Griechenland, Panama, Sierra Leone, Slowenien, Somalia, Großbritannien und die USA. Guayana und Südkorea enthielten sich. Damit wurde das JCPOA-Abkommen nach zehnjähriger Dauer außer Kraft gesetzt.
https://jungle.world/artikel/2025/41/iran-atombombe-snapback-un-atom-sanktionen-wieder-kraft
Detlef zum Winkel