Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Eisenbahnbundesamt weicht Fragen aus

BI Umweltschutz: Der Castor-Transport ist illegal
Ungefähr 400 Menschen haben heute Abend gegen den nächsten Castor-Transport in Hitzacker/Elbe demonstriert, an vielen anderen Orten gehen Menschen im Wendland heute Abend auf die Straße. In Lüneburg haben 1.200 Menschen demonstriert. Am Abend hat in der Göhrde bei Harlingen schwer Verletzte gegeben, die ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Nach Augenzeugenberichten hätten Polizisten auf gefesselte Festgenommene eingeschlagen. Ganz anders ist die Stimmung am Info-Punkt Breese an der Marsch, in der Nähe der Castor-Verladestation, dort spielt gerade die Band „Meiselgeier“ vor 250 Menschen und es herrscht eine ausgelassene Stimmung.
Unterdessen zweifelt die BI weiter an, dass drei Behelfsbrücken im Raum Hitzacker tragfähig für den tonnenschweren Castor-Transport sind. „Manch eine Antwort ist keine Antwort: Das Eisenbahn-Bundesamt hat der BI zwar jetzt geantwortet, aber in dem ganzen Text kein Wort zu den Brücken verloren“, sagt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Eisenbahner hatten der BI gesteckt, dass es drei unzureichende Behelfsbrücken im Raum Hitzacker gibt: bei Pommoissel/Tangsehl, Hitzacker/Eichengrund und Kähmen, außerdem gäbe es auf sieben Kilometern Länge uralte Schienen aus dem Jahr 1928.
Dazu kommt, dass Greenpeace nun aus dem niedersächsischen Umweltministerium Schwarz auf Weiß zu lesen bekam, dass alle Zwischenlager nicht sicher sind und nachgerüstet werden müssen. Das Sander-Ministerium schrieb, dass nach neueren Erkenntnissen zum Schutz vor Einwirkung Dritter „umfangreiche baulich-technische Nachrüstungen“ erforderlich seien.
„Das Castorkonzept ist in jeder Hinsicht gescheitert, nicht einmal ein Viertel des Lagers ist befüllt, die Strahlung übersteigt die genehmigten Grenzwerte. Nun sind auch noch Baumaßnahmen nötig, trotzdem rollt der Transport“, kritisiert die BI.
Wolfgang Ehmke

Hier der Brief des EBA im Wortlaut:

Die Beförderung von Kernbrennstoffen genehmigt nicht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), sondern nach dem Atomgesetz (AtG) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Im von Ihnen genannten Fall hat das BfS dem Transportunternehmen Nuclear Cargo + Service GmbH eine entsprechende Genehmigung erteilt.

Die jeweilige Route wird im Einzelfall durch den Betreiber der Schieneninfrastruktur und die beteiligten Aufsichtsbehörden – etwa die Innenministerien der vom Transport berührten Bundesländer, die Bundespolizei und das EBA – einvernehmlich festgelegt. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass das EBA zu Transportrouten aus Sicherheitsgründen keine Auskünfte erteilen kann.

Grundsätzlich können Eisenbahninfrastrukturen für alle Verkehrsformen genutzt werden. Auch für Gefahrguttransporte gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Eisenbahntrassen, sofern die allgemeinen Sicherheitsvorschriften beachtet werden.

Bei der Entscheidung über die jeweilige Route für die Beförderung von Kernbrennstoffen werden selbstverständlich alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Moritz Huckebrink

Pressestelle
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
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Telefon: 0228 98 26 186

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Wolfgang Ehmke
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