PRESSEMITTEILUNG
Veränderungssperre Gorleben: Es geht in die nächste Runde
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.
„Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).
Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe von ab 50 Metern (in Teilen ab100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:
„Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!“
Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.
- Hintergrund: Veränderungssperre Gorleben
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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