Landwirte klagen gegen Genehmigung für Standort-Zwischenlager

Landwirte klagen gegen Genehmigung für Standort-Zwischenlager – ein Pilotverfahren, dessen Ausgang auch für Gorleben von großer Bedeutung ist.

In einem Vorbericht der Nachrichtenagentur ddp werden die Motive der Kläger erklärt:
„Weite Wiesen umgeben den Ort Rodenkirchen im Landkreis Wesermarsch. Die Landwirte hier betreiben fast ausschließlich Milchviehwirtschaft, so wie Hinrich Brader und Tanno Tantzen. Doch die Idylle trügt, die Höfe der beiden Landwirte liegen nur drei beziehungsweise anderthalb Kilometer entfernt vom Kernkraftwerk Unterweser (KKU) und dem dortigen Standort-Zwischenlager.

Brader und Tantzen sehen dadurch ihre Gesundheit und auch Existenz bedroht. Sie wollen, dass die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in dem Zwischenlager aufgehoben wird. Über ihre Klage entscheidet am kommenden Mittwoch (17. Februar) in erster Instanz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Er erinnere sich noch gut an das Reaktorunglück 1986 in Tschernobyl, sagt Brader. «Obwohl das soweit weg war, mussten wir unsere Tiere reinholen.» Der 57-Jährige befürchtet, dass die Milchproduktion in der ganzen Wesermarsch zum Erliegen kommt, wenn vor seiner Haustür beispielsweise durch einen undichten Castor-Behälter Radioaktivität austreten würde. «Wir sind ein Bioland-Betrieb mit 60 Milchkühen», erklärt Brader, «damit wäre unsere Existenz vernichtet.»
Er kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Castorbehälter nicht auf ihre Sicherheit getestet worden seien. Bislang würden fünf Behälter in dem Lager aufbewahrt.“
Ob Gorleben oder anderswo: die Problematik ist gleich. Mangels Endlager werden die Behälter in Lagerhallen aufgestellt, die AKW-Betreiber können auf eine „gerichtsfeste“ Lösung verweisen, auch wenn jede/r weiß, dass das Abstellen der hochradioaktiven Fracht mit „Entsorgung“ nichts zu tun hat.

„Eines der stärksten Argumente ist nach Einschätzung von Ulrich Wollenteit, dem Anwalt der beiden Landwirte, dass «nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008 der Betreiber eindeutig in der Pflicht ist, einen ausreichenden Schutz vor terroristischen Anschlägen zu gewährleisten.» Das bedeute vor allem auch den Schutz der Behälter vor panzerbrechenden Waffen. Dieser Schutz, so das Ergebnis eines Gutachtens, sei im Fall des Standort-Zwischenlagers nicht gegeben und deshalb sei die Genehmigung aufzuheben, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der seit Jahren auf dem Gebiet des Umwelt-, Planungs- und Atomrechts tätig ist. “

Das Verfahren ist auch von großer Bedeutung für Gorleben, setzen sich die Kläger durch, wachsen auch für uns die Chancen, die neue Änderungsgenehmigung zu beklagen (siehe die Pressemitteilung vom 29.01.10 zum neuen Behältertyp Castor HAW28M).