Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Verwirrung um Gorleben komplett

BI fordert von Altmaier klares Bekenntnis zum Baustopp

Ende letzter Woche hieß es, die Gorleben-Kläger seien mit ihrer Klage gegen die Verlängerung des Rahmen- und Hauptbetriebsplans für die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben gescheitert. Der niedersächsische Umweltminister Stephan Birkner (FDP) wurde von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung mit den Worten zitiert, das Land habe mit der Anordnung einschreiten müssen, denn die in Lüneburg eingereichte Klage habe aufschiebende Wirkung gehabt. „Wir brauchen für die Offenhaltung der Grube einen Betriebsplan und können da nicht sofort den Hammer fallen lassen“, sagte Birkner. „Wenn wir gar nichts gemacht hätten, dürfte niemand mehr in die Grube fahren – dabei haben wir doch noch überhaupt keinen politischen Konsens, was mit Gorleben geschehen soll.“

Heute stellte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Anträge stellt, einen völlig anderslautenden Text auf seine Homepage. Dort heißt es: „Gegen die Verlängerung der Hauptbetriebsplanzulassung durch die bergrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen, vom 27.09.2012 sind Klagen vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben worden, die nach Einschätzung des LBEG aufschiebende Wirkung haben. Das LBEG hat das BfS daraufhin angewiesen, bis auf Weiteres lediglich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zu ergreifen.“

Damit sind alle Ausbauschritte wie auch geotechnische Messungen untersagt, betont die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Ihr Sprecher Wolfgang Ehmke fordert ein Ende des Verwirrspiels:

„Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) soll endlich Farbe bekennen und klar dazu stehen, dass es ab sofort in Gorleben ein Moratorium gibt. Der Schritt ist überfällig und der Rückbau der Anlagen darf gern zum 1. Januar 2013 angeordnet werden.“

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

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