Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

37 Jahre Gorleben: Kardinalfehler wiederholt sich

Am 22. Februar 1977 wurde der Standort Gorleben – als Nukleares Entsorgungszentrum – per Fingerzeig vom damaligen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) benannt. Gesucht wurde ein menschenleeres Terrain von 12 Quadratkilometern für den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage, einer Brennelementefabrik und oberirdischen Pufferlägern. Darunter in der Tiefe sollte ein nukleares Endlager entstehen.

Fachlich-geologische Kriterien spielten bei der Auswahl Gorlebens ein untergeordnete Rolle, erinnert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das war der Kardinalfehler und das sollte sich rächen, aber es dauerte: Erst im Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Gorleben stellten Linke, Grüne und SPD im vergangenen Jahr klar, dass der Salzstock Gorleben als Endlagerstandort nicht geeignet ist. Wegen der Verfahrenstricks sei Gorleben delegitimiert. Union und FDP aber klammerten sich an Gorleben. In der Folge kam das Standortauswahlgesetz.

„Hier wiederholt sich der Kardinalfehler, denn Gorleben wurde als möglicher Standort im Gesetz fortgeschrieben. Die Union will einen Standortvergleich nachholen, um Gorleben im Nachhinein zu legitimieren. Eine ergebnisoffene Endlagersuche ist damit blockiert“, warnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Der Widerstand müsse deshalb nach 37 Jahren weitergehen. Wunder dauern etwas länger.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06

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