PRESSEMITTEILUNG

Endlagersuche: Es tut sich was … und dann doch wieder nicht

Kurz vor Jahresende hat die Bundesregierung Vorschläge für die Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) vorgelegt. Vorausgegangen waren die Beratungen der Endlagerkommission und deren Novellierungsvorschläge. Aus Sicht der Gorleben-Gegner_innen hat sich im Poker um ein Atommüllendlager für hochradioaktive und Mischabfälle nicht viel verändert.

Es bleibt, wie zu erwarten, bei der Sonderrolle Gorlebens bei der Standortsuche. Auch wenn wiederholt betont wird, dass Gorleben kein Referenzstandort sein soll, so wiegt der Erkundungsvorsprung und die Aktenlage, die in den letzten 40 Jahren geschaffen wurde, schwer, befindet die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).

Das Parlament hat auch nicht den Vorschlag aufgegriffen, eine Zahl von Mindeststandorten festzulegen, die künftig – eben doch im Vergleich mit Gorleben – erkundet werden sollen.

Die Veränderungssperre Gorleben hingegen gehört wohl bald der Geschichte an. Stattdessen wurde in das Gesetz ein Paragraph „Sicherungsvorschriften“ eingeführt, der „Gorleben-unspezifisch“ regelt, dass „Gebiete, die als bestmöglicher Standort für die Endlagerung in Betracht kommen, (…) vor Veränderungen zu schützen (sind), die ihre Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können.“

Wie das gehen soll, fragt sich nicht nur die BI, weil diese Gebiete noch lange nicht identifiziert wurden.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Für die Sonderrolle Gorlebens auch in diesem Punkt ändert sich nur die Rechtsvorschrift.“

Eine eingehende Beratung mit dem Gesetzesvorschlag läuft. Neben der grundsätzlichen Kritik an den zentralen Aussagen des StandAG wird die BI sich mit den Fragen Öffentlichkeitsbeteiligung und Geologie befassen: der Gesetzesentwurf fällt sogar noch hinter die Vorschläge der Endlagerkommission zurück.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

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