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Europawahl: Bedeutung Gorlebens im Keller?!

In der Serie „Vier auf dem Sprung“ stellt die Elbe-Jeetzel-Zeitung Kandidat*innen für die Europawahl am 26. Mai vor. Direkt aus Lüchow-Dannenberg wird künftig wohl niemand mehr im Europaparlament vertreten sein. Ein Aspekt: „Die politische Bedeutung Gorlebens ist mit dem bundesweiten Endlager-Suchverfahren in den Keller gerasselt“, meint Jens Feuerriegel in der EJZ-Ausgabe vom 20. Mai.

Dazu schreibt Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der BI:

Ob die politische Bedeutung Gorlebens mit Beginn der Endlagersuche „in den Keller gerasselt“ ist, wie es Jens Feuerriegel behauptet, oder ob wir uns 2020, wenn die möglichen Endlagerregionen in Deutschland benannt werden, mehr oder weniger erstaunt fragen, warum das Wendland immer noch im Fokus bundesweiter Aufmerksamkeit steht, das ist eine offene Frage. Doch mit Blick auf die Kandidat*innen, die zur Europawahl antreten, müsste die europaweite Endlagersuche schon ein Thema sein. Müsste, doch davon war in der Vorstellung der Kandidat*innen bisher nichts zu vernehmen.

Die Europawahl ist ein gewichtiger Anlass, um auf atompolitische Forderungen hinzuweisen. In der Vorstellung der europapolitischen Themen in der EJZ spielt das bisher keine Rolle. In unseren Nachbarländern wie Frankreich und Belgien sind marode Reaktoren am Netz, in Deutschland, in Gronau und Lingen, werden für diese Atomkraftwerke Uran angereichert und Brennelemente fabriziert.

Nehmen wir allein den Euratom-Vertrag. Artikel eins des EURATOM-Vertrages lautet:

„Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Nuklearindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in die Mitgliedsstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“

Der Vertrag zur Bildung der Europäischen Atomgemeinschaft ist ein Fossil aus einer Zeit, in der ungebrochener Technikglaube en vogue und man sich der Gefahren und Folgen der Atomenergie nicht bewusst war. Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurden zwei der ursprüng­lichen drei Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft in das neue Unionsrecht integriert. Einzig der EURATOM ­Ver­trag, ursprünglich einer der drei Gründungsverträge aus dem Jahr 1958, blieb weiterhin bestehen. Damit haben die Mit­gliedsstaaten der EU alle die Kernenergie betreffenden Fra­gen (Forschung, Sicherheit und Finanzierung) bewusst der Zuständigkeit der Europäischen Union entzogen und in EURATOM belassen.

Kein Thema?

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Wolfgang Ehmke

Wolfgang ist langjähriger Pressesprecher der BI.