Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Endlagersuche: BI lässt nicht locker

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat jetzt Umweltorganisation und Bürgerinitiativen zur Teilnahme an der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete am 17./18. Oktober eingeladen. Gibt es mehr als 50 Anmeldungen aus diesem Teilnehmerkreis, so wird ausgelost, wer physisch präsent sein darf.

Auf dieser Veranstaltung soll die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Arbeitsstand erläutern: Erstmalig werden von der BGE größere Teilgebiete (bei Kristallin- und Tonvorkommen) sowie Standorte (bei Salzstöcken) benannt, die für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle als „günstig“ angesehen werden.

Doch die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) dringt weiter darauf, dass in den Einladungen klar unterschieden wird zwischen einer Prä-Konferenz und den Beratungsterminen. Nach monatelangem Ringen lenkte das BASE zwar ein: Der Oktobertermin wird eine reine Informationsveranstaltung, die Beratungstermine und Abstimmungen über einen Kommentar zum BGE-Bericht sind alle für das Jahr 2021 terminiert.

Über ihren Berliner Anwalt Dr. Philipp Schulte hat sich die BI nun direkt an das Atommüll-Bundesamt gewandt:

„Menschen werden sich genötigt sehen, nach Kassel zu reisen, um ihre Rechte wahrzunehmen. Diesen Eindruck gilt es mit Blick auf die Gefahr von großen Zusammenkünften während der COVID19-Pandemie zu vermeiden. Wir halten daher weiterhin die von der BGE zunächst eingeführte Bezeichnung als „Prä-Konferenz“ für sinnvoll und schlagen vor, zu dieser zurückzukehren.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Vorstoß des BASE, dass es für jeden Termin der Fachkonferenz ein neues, stets zufallsbasiertes Zulassungsverfahren für die -entscheidenden- Präsenzteilnahmen geben werde, so dass „damit zu rechnen [ist], dass von Termin zu Termin unterschiedliche Personen teilnehmen und stimmberechtigt sind.“

Schulte: „Dies ist mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen an ein geordnetes Beteiligungsverfahren, in dem ein einheitlicher Endbericht erarbeitet werden soll, ganz offensichtlich nicht zu vereinbaren: Mit welchem Recht sollte die dritte Zusammenkunft letztverbindlich über solche Inhalte entscheiden, die von anderen Beteiligten in einem vorherigen Termin diskutiert wurden?“

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke sekundiert: „Es darf aus unserer Sicht nicht dabei bleiben, dass die verbleibenden drei Termine im nächsten Jahr mit wechselnd ausgelosten Teilnahmen abgehalten und zugleich die selbstbestimmte Gründung von offenen Arbeitsgruppen, und damit das einzige Instrument, das eine fundierte Beteiligung in dem langwierigen Auswahlverfahren ermöglichen könnte, durch das BASE- Konzept verhindert werden. Hier muss dringend eine Korrektur erfolgen, um einem chaotischen Durcheinander vorzubeugen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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