PRESSEMITTEILUNG

„BGZ verletzt Publizitätspflicht“

Recherchen der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ergaben, dass die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ihre Publizitätspflicht für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 nicht erfüllt hat.

„Diesbezügliche Anfragen an die Betreiberin des Zwischenlagers Gorleben aus dem BI-Umfeld blieben unbeantwortet“, bedauert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Deshalb habe man sich jetzt schriftlich und unter Verweis auf den entsprechenden Paragraphen des Handelsgesetzbuches direkt an die Geschäftsführerin der BGZ, Bettina Hesse, gewandt.

Die BI betont, die Geschäftsberichte seien von öffentlichem Interesse, weil die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sich um Jahrzehnte verlängert und weil die Endlagersuche deutlich länger dauert als im Standortauswahlgesetz unterstellt. Die Folge daraus sei eine Ausgabenlawine für die Zwischenlagerung, wie sie bei der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes und bei der Einrichtung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) nicht bedacht worden war.

Aus der Einsicht in die Geschäftsberichte erhoffe man sich auch einen Einblick in die Kosten der BGZ-Forschungsvorhaben zur „verlängerten Zwischenlagerung“.

Wolfgang Ehmke, BI-Pressesprecher, 0170 510 56 06

Update: Die BGZ verweist darauf, dass die Geschäftsberichte an anderer Stelle veröffentlicht werden.

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Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

Tel. 0170-5105606

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