PRESSEMITTEILUNG

Verlängerte Zwischenlagerung Gorleben: Beteiligungssimulation geht in die nächste Runde

Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereitet den Antrag zur verlängerten Zwischenlagerung in Gorleben vor. Bisher gibt es dafür allerdings kein aktualisiertes Regelwerk und auch zur Dauer der Zwischenlagerung hüllt sich die BGZ in Schweigen. Gleichzeitig lädt die Gorleben-Betreiberin per Losverfahren zur Mitarbeit in einer sogenannten „Dialog-Gruppe“ ein und hofft auf Bewerbungen aus der Region.

Diese Gruppe soll sich nach Angaben der BGZ viermal bis Ende 2026 treffen – dann allerdings, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), wird der Genehmigungsantrag seitens der BGZ voraussichtlich bereits gestellt sein.

„Gegen einen regionalen Dialog zu den Problemen der Zwischenlagerung für die nächsten 100 Jahre spricht natürlich nichts“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Allerdings hält die BGZ neben dem fragwürdigen Timing auch an der Überschrift „Beteiligung“ fest, und das sei irreführend, weil es keinerlei Mitwirkungs- und Mitspracherechte für die interessierte Öffentlichkeit gibt.

Ehmke: „Ein neues Zwischenlagerkonzept muss mit tatsächlichen Mitentscheidungsbefugnissen der Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Der springende Punkt dabei ist die finanzielle Ausstattung für Gutachten und für juristischen Beistand einer solchen Begleitgruppe – wie es modellhaft bei der Endlagersuche für die Standortregionen vorgesehen ist.“

Die BI wird deshalb keine „Bewerbung“ an die BGZ auf den Weg bringen.

„Sollte unsere fachlichen Anregungen und Fragen von Interesse für die Dialoggruppe oder die geplanten Veranstaltungen sein, werden wir uns einer Einladung dennoch nicht verschließen.“

Gleichzeitig arbeite man im Schulterschluss mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG) und den Standortgemeinden, die sich in der Asketa zusammengeschlossen haben, daran, einen übergreifenden nationalen Begleitprozess zu initiieren, denn die Gorleben-Anträge seien letztlich die Blaupause für alle weiteren Genehmigungsverfahren. Ähnlich wie die BGZ beschränkt sich auch die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), bisher auf ein reines Dialogkonzept.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

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