PRESSEMITTEILUNG
OVG Lüneburg zu Castor-Transporten
BI: „Letzte Bastion der Atomwirtschaft“
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) wies gestern auch im zweiten Durchgang eine Klage von zwei Lüchow-Dannenbergern gegen Castor-Transporte ab. „Im Schatten der Auseinandersetzung um den Strahlenalarm in Gorleben hinterlässt diese Entscheidung einen faden Nachgeschmack“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Zu klären war die Fragen, welche Rechte Menschen haben, an deren Haustür Atommülltransporte vorbeifahren.
Im Gegensatz zum OVG, der „letzten Bastion der Atomwirtschaft“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, hatte das Bundesverfassungsgericht 2009 dem OVG Lüneburg einen Rüffel erteilt, das schon aus formalen Gründen eine Klage nicht annehmen wollte. Die Obersten Richter entschieden, die Betroffenen hätten einen Anspruch darauf, ihre Rechte angemessen juristisch überprüfen zu lassen und wiesen den Fall zurück nach Lüneburg.
Mit dem Verweis darauf, die die Behältertypen des Jahres 2008 nicht mehr zum Einsatz kämen, zogen sich die OVG-Richter aus der Affäre, ließen aber Revision zu.
„Das ist wirklichkeitsblind, denn ein Blick in die Zeitungen hätte gereicht, um zu sehen, dass im letzten Jahr die Strahlenfracht noch heißer war als in allen Jahren zuvor, die Strahlung in Gorleben kommt nicht von ungefähr“, schreibt die BI und prophezeit, dass weitere Klagen gegen Castortransporte auf ihren Schreibtischen landen werden.
Az: 7 LB 58/09 7 LB 59/09
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