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Beteiligung wider Willen

Der wendländische Widerstand wurde am Montag als Kulisse für die staatlichen Atommüllbehörden missbraucht.

Der 17 Juni 2019 war in der Niedersachsen-Hauptstadt Hannover ein denkwürdiger Tag deutscher Atommüllpolitik, markiert er doch einen angeblichen „Neustart der Endlagersuche“ in dem vom bundesdeutschen Atommüll so arg gebeutelten Bundesland. Ein derartiger Neubeginn war schon ein Dutzend Mal postuliert worden, so beispielweise vom Bundesumweltministerium, aus der Küche eines Umweltministers Peter Altmaier heraus, in der sogenannten „Endlagerkommission“ (die doch in Wirklichkeit eine Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe war), im Umweltausschuss des Bundestages und nach der parlamentarischen Verabschiedung des ergebnisoffenen Endlagersuchgesetzes (welches doch in Wirklichkeit ein durchsetzungsorientiertes Standortauswahlgesetz ist).

Neu an diesem bemerkenswerten Montag war jedoch, dass das im Drei-Partien-Konsens beschlossene Gesetz zur Auswahl eines hochradioaktiven Endlagerstandortes erstmals von den Verfahrensverantwortlichen im Rahmen bundesweiter Informationsveranstaltungen der interessierten Bürgerin und dem betroffenen Bürger vorgestellt wurde. Eine derartige Verpflichtung ergibt sich aus Paragraph 5 des Standortauswahlgesetzes (StandAG), wo im zweiten Absatz geregelt ist, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit die Öffentlichkeit frühzeitig und während der Dauer des Standortauswahlverfahrens umfassend und systematisch über die Ziele des Vorhabens, die Mittel und den Stand seiner Verwirklichung, sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten habe. Soweit erst mal keine Kritik seitens der Bürgerinitiative, wenn man einmal davon absieht, dass sich sicherlich mit Recht auch in Frage stellen ließe, ob nur eine Veranstaltung in der Landeshauptstadt angesichts der weit verstreuten potentiellen „Teilgebiete“ des Flächenlandes Niedersachsen überhaupt ausreichend und angemessen wäre.

Schon schwieriger wäre die Frage zu beantworten, ob und wie denn „die Öffentlichkeit frühzeitig … über die vorgesehenen Beteiligungsformen beteiligt wird“, wie der zweite Absatz des Paragraphen 5 StandAG ebenfalls vorsieht. Eingeladen war jedenfalls zu einer „Informationsveranstaltung“, von 19 bis 20 Uhr war eine „gemeinsame Diskussion mit dem Publikum“ vorgesehen, in welcher jedoch überwiegend die Vertreter des Bundesamtes, der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Nationalen Begleitgremiums zu Wort kamen. Obwohl als Diskussion angekündigt, fragte die Moderation in gewohnter Weise die „Fragen“ des Publikums ab und eine wirklich kontroverse Diskussion vermochte sich weder angesichts des Zeitrahmens, noch des gewählten Formates mit ausschließlich aus der Administration gewählten Podiumsvertretern zu entfalten.

Eigentlich kam es gleich zu Beginn nach der Begrüßungsrede des Museumsleiters Prof. Dr. Thomas Schwark zum Eklat, als die Anwesenden betreten den empörten Protest des Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V. zur Kenntnis nehmen mussten. Bürgerinitiative und Gorleben Archiv bestückten nämlich gerade aus Anlass des Gorleben-Trecks 1979 eine Ausstellung des Historischen Museums zur Demokratieentwicklung „Trecker nach Hannover“ mit Exponaten des Widerstandes und hatten dazu rechtzeitig im Vorfeld eine begleitende Informationsveranstaltung und Podiumsdiskussion zur Endlagersuche beim Museum angefragt. Mit dem Hinweis auf die anstehenden Europawahlen wurde eine derartige Veranstaltung „mit einem aktuellem politischen Diskurs“ vom Museum abgelehnt. Danach habe man während der Laufzeit der Ausstellung leider keinen Termin mehr frei. Vor diesem Hintergrund brüskierte die plötzliche Einladung des Museums zu einer politischen PR-Veranstaltung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit den gesamten wendländischen Widerstand. Dieser stünde nicht als Kulisse für ein angeblich ergebnisoffenes Auswahlverfahren zur Verfügung, das man wegen eklatanter Mängel und Vorfestlegungen stets kritisiert und abgelehnt habe.

Im Rahmen der Vorstellung der Akteure Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und des Nationalen Begleitgremiums (NBG) durch den Präsidenten Wolfram König (BfE), die Geschäftsführer Steffen Kanitz und Stefan Studt (BGE) und den BUND-Verteter Klaus Brunsmeier (NBG) wurden auch die aktuellen und geplanten Verfahrensschritte benannt. Es werde nun – im Gegensatz zur einstigen Benennung Gorlebens – „nach vorher festgelegten Kriterien“ gesucht. Die Auswahl könnten Bürger von Anfang an „im Internet verfolgen“. Derzeit befinde man sich im ersten Schritt der ersten Phase, es seien bereits „sämtliche Daten von den geologischen Landesämtern“ eingegangen und müssen nun anhand der festgelegten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien bewertet werden. Zum Umgang mit den geschützten Daten privater Dritter (z.B. aus Explorationsbohrungen für Bodenschätze) läge noch kein Geodatengesetz (Geodaten-Zugangsgesetz) vor; das Bundeswirtschaftsministerium arbeite jedoch derzeit an einem entsprechenden Entwurf. Wie ich mich allerdings noch während der Sitzung überzeugen konnte, fanden sich zwar eine verwirrende Vielfalt von Berichten und Gesprächsprotokollen auf den einschlägigen Informationsseiten des BfE und der BGE, aber die angeblich bereits vollständig übermittelten geologischen Daten der Landesämter, die ja als wesentliche Basisdaten zum Ausschluss oder Einschluss der Suchgebiete gelten müssen, eben doch nicht…

Von der anwesenden Öffentlichkeit eröffnete Jochen Stay von der Initiative „ausgestrahlt!“ die Diskussionsrunde und trug in kurzen Sätzen die Kernpunkte der Kritik der Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der gegenwärtigen Standortsuche vor. Die politische und eben nicht wissenschaftliche Aushandlung von Kriterien kam dabei ebenso zur Sprache, wie die eklatanten Mängel bei der angeblichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Besonders das Ausbleiben der Transparenz in Bezug auf private Geodaten und die Krise bei der Nachbenennung des Nationalen Begleitgremiums schüfen kein Vertrauen und offenbarten die politischen Einflussnahmen.

Derartige Einflussnahmen bei der Festlegung von Kriterien wies Steffen Kanitz von der BGE, der seinerzeit auch der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe angehörte, von sich. Wolfram König vom BfE äußerte die Einschätzung, dass die Begehrlichkeiten auch auf „den alten Standort“ zurückfallen könnten, wenn das gegenwärtige Verfahren scheitere. Diese auch schon von andere Seite gehörte Bewertung erschien mir besonders aus dem Munde des Präsidenten der mit der Endlagersuche betrauten Behörde einigermaßen obskur, da es ja angeblich ein Konsens von Bundestag und Bundesrat und der beratenden Gremien war, der ein aufwendiges neues Auswahlverfahren dringend erforderlich machte, weil die willkürliche Benennung Gorlebens weder rechtlich noch wissenschaftlich haltbar gewesen wäre. Es sei in einer Demokratie richtig, wenn der Bundestag die letzlichen Entscheidungen treffe. Dagegen müsse man sich einmal anschauen, wer die Kritiker des Verfahrens seien und wie wenige Menschen dahinter stünden, so König.

Diese Äußerungen veranlassten mich nun auch zu einer Wortmeldung. Ich habe hier ein mehrfaches Déjà-vu. Auch damals vor über 40 Jahren und in den Jahren danach habe der Umgang des Staates mit Kritikern mit der Diskreditierung und Bagatellisierung des Widerstandes im Wendland begonnen. Es sei an dieser Stelle auch noch einmal an das „unappetitliche Pack“ erinnert; in dieser Weise mussten sich Bauern und Bürgerinnen im Wendland 1996 beim Castortransport vom damaligen Innenminister Kanther beschimpfen lassen (einem Innenminister übrigens, der später im Spendenskandal der hessischen CDU rechtskräftig wegen Untreue verurteit wurde). Eine derartige Zuschreibung nahm der Präsident des Bundesamtes freilich nicht vor, aber er ließ eben auch offen, was er genau mit seinem Einwand meinte. Ob es viel oder wenige Menschen seien, könne ich nicht ermessen, aber die Kritik am StandAG und der gegenwärtigen Standortsuche teilten sämtliche Anti-Atom- und Standortinitiativen der Republik, sowie alle mit der Atommüllproblematik befassten Umweltverbände, übrigens einschließlich des BUND, dessen Vetreter sich ja auf dem Podium befinde.

Dabei sei es besonders erschreckend, dass geologische Grundlagendaten wieder nicht vorlägen, wobei sich dies nicht nur auf die Daten privater Dritter beziehe, sondern eben auch auf die Ursprungsdaten der geologischen Landesämter, die gegenwärtig nicht abrufbar seien, wovon ich mich noch während der Veranstaltung überzeugt habe. Von einer frühzeitigen Information könne so in keiner Weise die Rede sein, von Beteiligung schon gar nicht. Auch damals vor 40 Jahren waren die Bohrdaten nicht verfügbar und in den 90’er Jahren wurden gar Bohrkerne und Bohrprotokolle wissentlich vernichtet, so dass die sich aus ihnen ergebenden Bewertungen nicht mehr nachvollziehbar waren.

Die Aussage von Herrn Kanitz, es habe keine politische Einflussnahme auf Kriterien gegeben, erschienen mir schon deshalb besonders unverständlich, weil im Wendland deutlich der Eindruck entstanden sei, dass gerade er es gewesen war, der sich in der Endlagerkommission für Aufweichung der Kriterien eingesetzt habe, die bei ihrer Anwendung einen Standort Gorleben von vornherein ausgeschlossen hätten. Hier wären insbesondere ein Einbruchsee in einem Salzstock sowie ein Deckgebirge aus wasserundurchlässigem Gestein zu nennen. Dass Gorleben trotz seiner desaströsen Geschichte nicht aus einer Endlagersuche ausgeschlossen werden dürfe und bereits auf einer angeblich weißen Landkarte vorgezeichnet wäre, war essentieller Bestandteil des politischen Kompromisses zwischen den drei Bundestagsparteien und den Ländern. Herr Kanitz präzisierte allerdings noch einmal, dass in der Bewertung das Abwägungskriterium eines Deckgebirges zwangsläufig dazu führen müsse und werde, dass beim Vergleich zweier ansonsten für gleich geeignet befundener Standorte demjenigen mit einem intakten Deckgebirge der Vorzug gegeben werde.

Eine zweite wichtige und eigentlich unverzichtbare Frage, ob nämlich diese „Informationsveranstaltung“ bereits als „Beteiligung“ der Öffentlichkeit gewertet werde und wann denn sonst die vom Gesetz formulierte „frühzeitige“ Beteiligung mittels der „vorgesehen Beteiligungsformen“ (StandAG § 5, Abs. 2) beginnen solle, wenn doch laut des Bundesamtes und der Bundesgesellschaft für Endlagerung der erste Schritt der ersten Phase schon in vollem Gange sei, vermochte der Verfasser angesichts der knapp bemessenen Zeit nicht mehr zu stellen. Ein Mitarbeiter beantwortete die Frage jedoch folgendermaßen: diese Veranstaltung sei eine reine Informationsveranstaltung gewesen. Die erste Veranstaltung jedoch, auf welcher ich (als Kommunalvertreter) gewesen sei, sei bereits eine Veranstaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung gewesen. Gemeint war hiermit die Dialogveranstaltung für kommunale Gebietskörperschaften des BfE. Mir waren aus dieser Veranstaltung neben zahlreichen Kritikpunkten besonders in Erinnerung, dass der Moderator mal eben frisch vorschlug, die gesetzlichen Fristen des Standortauswahlgesetzes zu verlängern, ohne lange das Gesetz zu evaluieren oder den Gesetzgeber zu bemühen. Zahlreiche Kommunalvertreter waren nämlich mit mir einer Meinung gewesen, dass beispielsweise eine Stellungnahmefrist von drei Monaten, wie sie im § 7 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange für die jeweiligen Vorschläge (§ 14 übertägig zu erkundende Standortregionen, § 16 untertägig zu erkundende Standorte,§ 18 Standortvorschlag) vorgesehen ist, völlig inakzeptabel und der Realität von Ladungsfristen kommunaler Gremien, der Inanspruchnahme von externen Sachverständigen einschließlich Kostenübernahmebeschlüssen auch völlig unangemessen sei und forderten folgerichtig die Ausweitung dieser Fristen. Dabei stand die Drei-Monatsfrist des § 7 auch nur beispielhaft für etliche andere Stellungnahme- und Beteiligungs-Fristen des StandAG, die sämtlich zu Ungunsten der Betroffenen festgelegt wurden. Von diesen fundamentalen mündlich vorgebrachten Forderungen fand sich allerdings in der Dokumentation der Dialogveranstaltung außer abfotografierten Moderationskärtchen nichts mehr wieder.

In ihrem Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung stellt das BfE fest: „… Konflikte sind konstruktiv, wenn sie durch eine kritische Auseinandersetzung mit Sachthemen, durch das Aufwerfen von Fragen und das beharrliche Bestehen auf Antworten zur Klärung beitragen. Solche Konflikte begrüßen wir, weil sie helfen können, bessere Lösungen und Ergebnisse zu erzielen.“

So weit, so gut. Aber weiter geht es: „Konflikte sind unproduktiv, wenn sie sich in Details und Wiederholungen verzetteln, auf persönlichen Befindlichkeiten beruhen und einzig das Ziel verfolgen, einzelne Standorte zu verhindern und das Verfahren zu verzögern. Solche Konflikte versuchen wir zu vermeiden. Gelingt das nicht, werden wir sie durch eine begründete Entscheidung beenden…“

Es bleibt festzustellen, dass es die Details waren und die Wiederholungen stets gleicher Wahrheiten, wie beispielsweise die Wassergängigkeiten und das Fehlen eines Deckgebirges, das Fehlen von Öffentlichkeitsbeteiligung und der Mangel an Transparenz, Fairness und Alternativenprüfung, welche das Desaster eines geologisch ungeeigneten aber politisch gewollten Endlagers Gorleben bislang erfolgreich verhindert haben. Jeder ernsthafte Konflikt mit Anwohnern um einen Endlagerstandort dürfte vernünftiger Weise erst einmal von dem Ziel geprägt sein, eben diesen Standort zu verhindern. Aber erst dieses legitime Engagement vermochte bisher Schlimmeres als die Haverien von Morsleben und der Asse zu verhindern und sollte als ultimative Qualitätsanforderung begriffen werden. Erst ein Verfahren und eine Argumentation, die auch die Betroffenen zu überzeugen vermag, dürften sich als die relativ Besten erweisen. Und ein qualitativ hochwertiges Verfahren wird ohne eine zeitliche Ausweitung, also die „Verzögerung“ des Verfahrens gar nicht möglich sein, wie bereits oben am Beispiel dargelegt. Einen Staat, der solche berechtigten Konflikte einfach durch “ eine begründete Entscheidung beendet“ haben wir im Wendland schon erlebt. Dieser Staat musste seine Entscheidungen dann allerdings auch mit dem Polizeiknüppel durchsetzen und ist letzlich mit dieser Herangehensweise gescheitert.

Was ist nun mein persönliches Resumee aus der Veranstaltung im Historischen Museum Hannover?

Das Museum hat meiner Auffassung nach mit der Ausstellung und den Exponaten des wendländischen Widerstandes Missbrauch betrieben. Für die Menschen, die ihre persönliche Widerstandsgeschichte und ihre Gegenstände in gutem Glauben dem Archiv des Widerstandes, dem Gorleben-Archiv überlassen haben, ist eine derartige Instrumentalisierung der worst case. Das Museum, das eine Veranstaltung des Widerstandes oder eine pluralistische Veranstaltung zur gegenwärtigen Standortsuche ausgeschlagen hat, hat aber ohne Not die Ausstellung von 40 Jahren Widerstandsgeschichte den staatlichen Akteuren als Bühne für ihr Regierungshandeln überlassen, gegen welches sich dieser Widerstand stets richtete. Dass diese Behörden und Gesellschaften Andere wären, als die bisherigen, hätten sie vortrefflich in einer kontroversen Veranstaltung darlegen können. So aber haben sie sich in die durchsetzungsorientierte Tradition gestellt. Das Museum sollte sein Handeln dringend zusammen mit dem Institut der Didaktik der Demokratie, den Studierenden der Leibnitz-Uni und der Niedersächischen Landeszentrale für politische Bildung, und letztlich auch mit dem Gorleben-Archiv und der Bürgerinitiative überdenken und etwas zur Wiedergutmachung anstrengen.

Ob das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit als Verfahrensträger sich auch gleichzeitig als „unabhängiger Moderator“ eignet, muss ich leider abgesehen von der systemischen Unmöglichkeit einer derartigen Doppelrolle auch zunehmend inhaltlich negativ beurteilen. Das Bundesamt sollte seinen Umgang mit Kritikern überdenken und diese nicht diskreditieren oder angreifen, sondern vielmehr ergebnisrelevante Formate der Beteiligung suchen und schaffen. Externe Moderation und die Berücksichtigung der Hinweise des Nationalen Begleitgremiums könnten dabei hilfreich sein.

Denn an einem beständigen Scheitern der Konzepte zur Dauerlagerung des hochradioaktiven Atommülls kann wirklich Niemand ein Interesse hegen. Auch wir im Wendland übrigens nicht, die wir in jedem Fall noch davon ausgehen, Jahrzehnte oder gar noch Hundert Jahre mit dem nach hier durchgeknüppelten Atommüll leben zu müssen.

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Martin Donat

Martin ist Vorsitzender der BI.