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Forschungsreaktor illegal in Betrieb

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1. Januar 2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hätte den Betrieb schon vor Jahren untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das unter anderem das Umweltinstitut in Auftrag gegeben hat.
Schon bei der Planung und Inbetriebnahme gab es erhebliche Proteste im In- und Ausland, weil der FRM II hoch angereichertes Uran verwendet und damit internationale Bemühungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Atomwaffenmaterial untergräbt. Deswegen wurde 2003 die Genehmigung nur befristet ausgestellt: Bis Ende 2010 sollte auf eine niedrigere Uran-Anreicherung (weniger als 50 Prozent Uran-235) umgerüstet werden. Diese Umrüstung ist aber bis heute nicht erfolgt.

Das nun vorliegende Rechtsgutachten belegt: Die Umrüstungsmaßgabe ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung – ohne sie wäre die Betriebsgenehmigung überhaupt nicht erteilt worden. Da gegen diese Bestimmung verstoßen wird, ist der Betrieb des FRM II seit 2011 illegal.

Wir fordern die bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, jetzt Konsequenzen zu ziehen und den Betrieb des Garchinger Reaktors zu untersagen. Mehr Informationen zum neuen Rechtsgutachten finden Sie in der aktuellen Meldung des Umweltinstituts München.

Foto: Forschungsreaktor FRM II in Garching mit „Atomei“ – Foto: wikimedia commons

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Wolfgang Ehmke

Wolfgang ist langjähriger Pressesprecher der BI.