Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Verstrahltes Geld

Der schwedische Stromkonzern Vattenfall will höhere Ausgleichszahlungen für den Atomausstieg in Deutschland. Eine Vattenfall-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war jetzt erfolgreich, der Erste Senat des BVerfG beanstandete handwerkliche Fehler, die die Entschädigungszahlungen für den beschleunigten Atomausstieg regeln sollten. „Das ist mehr als ärgerlich“, merkt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an, zumal Vattenfall nun im Nachhinein mit der Abschaltung der Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel Geld machen will: die standen eher still als dass sie Strom produzierten.

Bis zum Jahr 2022 werden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Die rechtliche Basis dafür ist das novellierte Atomausstiegsgesetz, das nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 31. Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die schwarz-gelben Bundesregierung hatte mit diesem Beschluss eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die – damals noch – 17 Reaktoren zurückgenommen.

Gegen diese Gesetzesänderung hatten Eon, RWE und Vattenfall schon einmal in Karlsruhe vor dem BVerfG geklagt. In ihrem Urteil vom 6. Dezember 2016 erklärten die Verfassungsrichter den Atomausstieg zwar für dem Grundgesetz vereinbar. Nicht hinreichend geklärt ist aber, dass einige Kraftwerksbetreiber einmal zugestandene Stommengen durch die festen Abschalttermine gar nicht mehr selbst produzieren konnten. Dafür dringen sie auf einen finanziellen Ausgleich.

Als schließlich auch noch die Verantwortung für die Atommüll-Entsorgung neu geregelt wurde, zahlte Vattenfall gerade einmal 1.8 von insgesamt 24 Milliarden Euro in den Entsorgungsfonds –

„eine lächerliche Summe angesichts der Kosten, die auf die Gesellschaft für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Hinterlassenschaften der Konzerne zukommen“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Dass Vattenfall, weil auf dem Papier Reststrommengen ihrem Gelt(d)ungsbereich zugeschrieben wurden, nun Kasse machen will, ist aus Sicht des Konzerns zwar nachvollziehbar, gesellschaftlich aber verwerflich. Bleibt der schwache Trost, dass am Atomausstieg nicht gerüttelt wurde.“

Pressemitteilung des BVerfG

Medienberichten zufolge will Vattenfall auch noch für das AKW Mülheim-Kärlich ex post abkassieren, das werfe einige Fragen auf. Dieser Konflikt geht auf den ersten Versuch, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu begrenzen, zurück. Unter Gerhard Schröder und Jürgen Trittin wurden im Jahr 2000 dem AKW Mülheim-Kärlich Reststrommengen zugerechnet, obwohl das Werk nach exakt 100 Tagen Regelbetrieb im Jahr 1988 abgeschaltet werden musste. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte den Klagen von Anwohner*innen und Gemeinden stattgegeben, weil das Atomkraftwerk im erdbebengefährdeten Neuwieder Becken gebaut und wegen der Erdbebengefährdung ohne neue Baugenehmigung einfach an einem anderen Platz errichtet wurde.

Im März 2007 beantragte Vattenfall, die Reststrommenge des RWE-Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das AKW Brunsbüttel zu übertragen. Dieser Antrag wurde im August 2007 vom Bundesumweltministerium abgelehnt, eine Klage Vattenfalls gegen den Ablehnungsbescheid im Januar 2008 wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig abgewiesen und das BVerfG machte am 26. März 2009 den Deckel drauf.

Deshalb sei man verwundert, dass der schwedische Konzern immer noch Ansprüche in dieser Sache geltend mache, merkt die Bürgerinitiative Umweltschutz an.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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