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Der BGZGNSNMU – Komplex

Seit 9/11 – dem Terrorangriff auf die Twin-Power in New York – gibt es neue Erkenntnisse über potenzielle Terrorgefahren und neue Täterprofile – das ist 19 Jahre her. Eine Reaktion darauf für die Sicherung der Zwischenlager ließ lange auf sich warten. Zentraler Baustein für die Sicherung der Gorlebener Anlage gegen „Einwirkungen Dritter“ soll die Errichtung einer ein Meter dicken und 10 Meter hohen Schutzmauer rund um die Castorhalle sein, mit Kerosinabläufen.

Falls der Angriff aus der Luft erfolgt. Nun ja, was für diesen Fall die Mauer bringt, steht auf einem anderen Blatt. Das wollen wir hier nur kurz anreißen: In Lubmin wird eine Castorhalle neu gebaut, in monolithischer Bauweise. Wandstärke rundherum 1,60 Meter. Deckenstärke in Gorleben: 20 Zentimeter.
Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und Behörden sind immer noch in der Prüfungsschleife, berichtete nun die Elbe-Jeetzel-Zeitung.

Wie kann das sein? Im baugleichen Zwischenlager Ahaus wurden die Baumaßnahmen längst abgeschlossen, ist das Baurecht in Nordrhein-Westfalen ein ganz anderes als in Niedersachsen? Und warum schaut die Atomaufsicht in Hannover nur zu? Das NMU hüllt sich in Schweigen oder wiederholt, was „Sachlage“ ist, dass die Behälter lt. Genehmigung auch einem Flugzeugabsturz standhalten würden.

Wenn die BGZ argumentiert, alle Forderungen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zum Schutz des Zwischenlagers Gorleben gegen Einwirkungen Dritter würden auch jetzt vollumfänglich umgesetzt – heißt es, dass der Mauerbau gar nicht nötig ist? Das wäre gut zu wissen, denn es sind ja nur „unsere“ Steuergelder, die dort ausgegeben werden.

Oder ist es der alte übliche Reflex einer Fima, keine Fehler zuzugeben, alles schön zu reden? Einer Firma, die sich jetzt als BGZ „bundeseigen“ nennt, aber mit dem alten Personal der einstigen Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) – aus alten grauen Castorzeiten – bestückt ist?

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Wolfgang Ehmke

Wolfgang ist langjähriger Pressesprecher der BI.