Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Flugverbotszone für alle Zwischenlager – BI fordert weitere Maßnahmen

Endlich gibt es auch eine Flugverbotszone für die Atommüll-Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Lubmin, die ab dem 19. März 2026 greift. „Doch in die Freude über ein bisschen mehr an Sicherheit mischen sich gleich Fragen, ob die Luftsperrgebiete wirklich halten, was man sich davon verspricht“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), „wir haben recherchiert und uns umgehend an den niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer gewandt.“

Die BI-Recherchen ergaben nämlich, dass die Flugverbotszone bei kritischer Infrastruktur lediglich 1,5 km beträgt.

Ein Düsenjet brauche jedoch nur 7,5 Sekunden für einen Kilometer, das entspricht 480 km/h.

Nachtrag: die sind viel schneller.

Eurofighter: ca. 2.400 km/h
F-35 Lightning II: 1.976 km/h
F-16 Fighting Falcon: 2.414 km/h
F/A-18C/D Hornet: 1.915 km/h
Airbus A400M: 750km/h
Bombardier Global 5000: 907 km/h

Für Drohnen gilt offensichtlich sogar nur ein Mindestabstand von 100 m.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das ist aus unserer Sicht völlig unzureichend, deshalb haben wir die Atomaufsicht in Hannover um eine Stellungnahme und weitere Unterstützung gebeten. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte zurecht Anfang des Jahres: Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur.“

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) überwacht bekanntlich die Einhaltung der Flugverbotszone, die nächste Frage sei, wer schreitet ein, wenn diese verletzt wird? Und wer ist konkret für die Zwischenlager zuständig?

Ehmke: „Und was würde faktisch gemacht, wenn ab März 2026 Drohnen das Zwischenlagergelände überfliegen?“

Update:

https://taz.de/Drohnenalarm-in-Belgien/!6127567/

Dass eine Flugverbotszone keinen Schutz vor absichtlich herbeigeführten Flugzeugabstürzen und bewaffnete Drohnenangriffe auf die CASTOR-Hallen sei, komme noch hinzu. Diesen Themenkomplex werde man im laufenden Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung zum Thema machen, kündigt die BI weiter an.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

Aktuelles tagesspiegel.de: Bundeswehr hat „keinerlei Erklärungen“: Mysteriöse Drohnen über Süd-Brandenburg gesichtet

Recherche

Zuständig für die Sicherheit des Luftraums ist das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum (NLFZ SiLuRa) im nordrheinwestfälischen Uedem. Es bündelt die Kompetenzen von Bundeswehr, Deutscher Flugsicherung (DFS) und Bundespolizei, um auf Gefahren im Luftverkehr schnell und koordiniert reagieren zu können. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung des Luftraums, die Abwehr von terroristischen Angriffen sowie die Bewältigung von Notfällen wie dem Verlust des Kontakts zu einem Flugzeug. Dazu gehören auch der sog. „Renegade“-Alarm. Wiederholt wurde seit Nine Eleven Terroralarm ausgelöst, weil ein Flugzeug, zu dem kein Funkkontakt bestand, von seiner Flugroute abwich. „In acht der zehn Fälle seit 20 wurden Eurofighter-Kampfjets der Bundeswehr losgeschickt, um die Lage zu klären. Die Einsätze dauerten im Schnitt 45 bis 60 Minuten, dann war der Verdacht ausgeräumt“, ist auf dieser Seite nachzulesen.

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