Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Grundstückskauf für Ölbohrung vereitelt – Eigentümerin unter Druck gesetzt

Wie gerade bekannt wurde, ist eine Grundstückseigentümerin von der Firma, die im Wendland in der Region um Prezelle nach Öl sucht, zum Verkauf einer Grünlandfläche genötigt worden. Dabei wurde suggeriert, sie sei verpflichtet, Grund und Boden zu verkaufen, ansonsten drohe sinngemäß Enteignung.

Damit bestätigt sich, dass die Inhaberin der „Aufsuchungserlaubnis Prezelle“, die Firma Geo Exploration Technologies (GET), mit allen Mitteln nach einem Grundstück zu einer Erkundungsbohrung sucht. Bisher hatten etwa 100 Eigentümer der Umgebung des Orts Schletau im Prezeller Gebiet schriftlich erklärt, sie würden ihr Land weder für Bohrungen noch für sonstige Aktivitäten, wie Zuwegung, Leitungen, Stromtrassen etc. zur Verfügung stellen.

Die Grundstückseigentümerin hat schließlich nicht verkauft; auch sie hatte sich gegen das Bohr-Projekt ausgesprochen.

„Die Unterschriftenkampagne hat also funktioniert, und wird weiterlaufen,“ erklärt Dieter Metk von der BI-Arbeitsgruppe „Erdöl-Erdgas-Fracking“ und verweist darauf, dass sich Eigentümer in den Aufsuchungsgebieten Prezelle und Thielbeer in der benachbarten Altmark entschlossen gegen die Pläne stellen. „Mit verfälschenden Begründungen wird der Anschein erweckt, dass ein Verkauf einer möglichen Enteignung vorzuziehen sei“, so Metk.

Die GET behauptet, sie sei „gesetzlich verpflichtet hier zu einer Lösung zu kommen“, und da „Sie auch keine Zwangsenteignung riskieren wollen“, sei es „erforderlich, dass … Schritte für eine Verpachtung eingeleitet werden“, zitiert die BI-Arbeitsgruppe. Dabei setzt die GET auf Zeitdruck für eine mögliche Durchsetzung eines Pachtvertrags.

Verschwiegen werde, dass nach Öl gebohrt werden soll, da die Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe erteilt wurde. Stattdessen wird vom möglichen „Gehalt von Wertelementen im Porenfluid wie z.B. Lithium (Elektromobilität) und Erdwärme (Erneuerbare Energien)“ schwadroniert und dass die GET „hier nachhaltig zur Umsetzung der Energiewende beitragen“ könne. Und dreist wird gedroht: „Vom Gesetzgeber sind wir angehalten darauf hinzuweisen, dass im Falle, dass Sie die erforderliche Zustimmung versagen möchten, diese nach § 40 BBergG durch eine Streitentscheidung durch die zuständige Behörde (LBEG) ersetzt wird, die dann auch die Entschädigungszahlung festlegt. Nach den §§ 77-83 BBergG führt das letztendlich zur Grundabtretung aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses zur Versorgungssicherheit.“

„Wir haben weitere Unterschriftenlisten vorbereitet, mit denen sich Eigentümer unter dem Motto ‚Auf meinem Grundstück nicht‘ den Plänen der Erdölindustrie deutlich entgegenstellen können,“ so die AG Erdöl-Erdgas-Fracking der BI.

Außerdem – so deren Rat – sollten sich die Räte von Kommunen, Samtgemeinde und Kreis ebenfalls mit entsprechenden Beschlüssen darauf festlegen, keine Grundstücke und Wege für Vorbereitungs- und Bohrmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen: Dieter Metk, Tel. 0176 359 622 71

Hinweis: Das Schreiben der GET GmbH an die Grundstückseigentümerin kann auf Anfrage übermittelt werden.

Ölförderung soll verhinder werden DSCN7081

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