Beteiligung nach Gutdünken?
Haben Sie eigentlich schon darüber nachgedacht, wen Sie in den Rat der Regionen schicken wollen? Oder rechnen Sie sogar damit, dass Sie eine Regionalkonferenz bilden müssen?
Sie wissen nicht, wovon ich rede? Uuups. Das wäre vielleicht tatsächlich etwas ungünstig. Denn schon in zwei Jahren wird sich entscheiden, welche Standortregionen für die übertägige Erkundung die Bundesgesellschaft für Endlagerung aus den bisherigen Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten ließen, an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung übermitteln wird. Nach einer Prüfung durch das Bundesamt und der Einbeziehung des Bundestages werden diese Standortregionen darauf durch Bundesgesetz bestimmt.
Schon mit dem Vorschlag der zur übertägigen Erkundung vorgesehenen Standortregionen muss aber die im Standortauswahlgesetz in § 10 vorgesehene Beteiligung umgesetzt werden und wird das Bundesamt in jeder dieser Regionen eine Regionalkonferenz einrichten, die unter anderem Gelegenheit zu Stellungnahmen erhalten soll. Wenn man den Aufgabenkatalog dieser (ehrenamtlichen!) Konferenzen durchliest, erkennt man unschwer, dass es sich um einen anspruchsvollen Auftrag handelt. Und für ihre vermutlich bedeutsamste Aufgabe, nämlich gegebenenfalls einen qualifizierten Nachprüfauftrag für den Standortvorschlag zu stellen, werden der Konferenz gerade einmal sechs Monate eingeräumt.
Aber auch wenn aus unseren (vier!) Teilgebieten kein Vorschlag zur obertägigen Erkundung gemacht werden sollte, ist das Wendland in jedem Fall beteiligt. In der Fachkonferenz Rat der Regionen, nämlich, in der auch Vertreterinnen der Zwischenlagerstandorte mitmachen sollen, und die neben allgemeiner Prozessbegleitung auch „Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen“ leisten sollen. Eigentlich ja eine kluge Idee. Sie hätte von uns sein können.
Aber etwas stößt uns dann doch sauer auf. Schon wieder sollen wir uns ehrenamtlich engagieren, um den Dreck der Atomindustrie aufzuräumen. Dieses Mal sogar gesetzlich vorgesehen. Aber dort, wo wir seit Jahren lautstark die Beteiligung der Betroffenen einfordern, bei der auf ein Jahrhundert ausgeweiteten Zwischenlagerung nämlich, da stoßen wir bislang (noch) auf taube Ohren. Die Verantwortlichen ruhen sich auf fehlenden gesetzlichen Regelungen aus, die wir aber im Falle der Endlagerung auch erst in Jahrzehnten erkämpfen mussten.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesumweltministerium unsere Mahnungen erhört, und mindestens weiter reichende Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Neugenehmigung der Zwischenlagerung schafft. Es wäre möglich, dass wir sonst doch mal wieder laut werden und spätestens im Rat der Regionen auf den Tisch hauen müssen…
Martin Donat,
Vorsitzender der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.